Bebauungspläne: Stadt Hausach

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Bebauungspläne

Bebauungspläne der Stadt Hausach

Der Bebauungsplan wird als verbindlicher Bauleitplan von der Stadt Hausach für einen Teil des Gemeindegebiets in eigener Verantwortung aufgestellt. Der Bebauungsplan wird aus dem Flächennutzungsplan entwickelt und regelt parzellenscharf wie Grundstücke bebaut und genutzt werden können. Im Gegensatz zum Flächennutzungsplan wird der Bebauungsplan durch den Gemeinderat als Satzung beschlossen und durch öffentliche Bekanntmachung rechtskräftig. Im Geltungsbereich eines Bebauungsplans müssen sich alle Bauvorhaben an die Festsetzungen halten.

Im Bebauungsplan werden insbesondere Festsetzungen zur Art der Nutzung (z.B. allgemeines Wohngebiet oder Gewerbegebiet), Maß der Nutzung (z.B. Zahl der Vollgeschosse), die Bauweise oder überbaubare bzw. nicht überbaubare Grundstücksflächen getroffen. Regelungen hierzu enthalten § 9 Baugesetzbuch (BauGB) und die Baunutzungsverordnung (BauNVO).

Nicht das gesamte Gemeindegebiet ist jedoch mit Bebauungsplänen überplant. In bebauten Gebieten ohne Bebauungsplan gilt § 34 BauGB. Als Maßstab zur Beurteilung von Vorhaben in diesen Gebieten wird die Umgebungsbebauung herangezogen.

Außerhalb bebauter Gebiete, im sogenannten "Außenbereich", ist das Bauen nur unter den in § 35 BauGB aufgeführten Voraussetzungen zulässig.

Nachfolgend informieren wir Sie über die derzeit in Aufstellung befindlichen sowie rechtskräftigen Bebauungspläne der Stadt Hausach. Dem beifügten Übersichtsplan können Sie entnehmen, ob Ihr Grundstück im Geltungsbereich eines Bebauungsplans liegt und wenn ja, welcher Bebauungsplan hier gilt.

Aktuell können noch nicht alle Bebauungspläne über die Homepage abgerufen werden.

Öffentliche Bekanntmachung - Aufstellung des Bebauungsplanes und der örtlichen Bauvorschriften „Kreuzberg II“ und frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Bekanntmachung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Aufstellung des Bebauungsplanes und der örtlichen Bauvorschriften „Kreuzberg II“ und frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Der Gemeinderat der Stadt Hausach hat in seiner öffentlichen Sitzung am 18.07.2022 beschlossen, den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften „Kreuzberg II“ aufzustellen und die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB einzuleiten. Mit der Aufstellung des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften „Kreuzberg II“ wird die Entwicklung eines Wohngebiets angestrebt.

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13b BauGB (Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren) ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes und der örtlichen Bauvorschriften ergibt sich aus der Planskizze.

Zur Information der Öffentlichkeit liegen der Bebauungsplan-Vorentwurf und die örtlichen Bauvorschriften in der Zeit vom 08.08.2022 bis zum 16.09.2022bei der Stadt Hausach, Bauamt, Hauptstraße 34, Zimmer 224, aus. Zusätzlich stehen die Planunterlagen unter www.hausach.de/leben-wohnen/bauen-wohnen/bebauungsplaene zur Verfügung. Stellungnahmen zur Bebauungsplanung können schriftlich  oder mündlich zur Niederschrift bis zum 16.09.2022 bei der Gemeinde abgegeben werden.

Hausach, 28.07.2022


gez. Wolfgang Hermann
Bürgermeister

 

Zeichnerischer Teil

Schriftlicher Teil

Begründung

Städtebaulicher Entwurf

Geländeschnitt 1

Geländeschnitt 2

Geländeschnitt 3

Geländeschnitt 4

Geländeschnitt 5

Nr. 1 "Hechtsberg"

nördlich der Bahnlinie

in der Fassung der 2. Änderung

Satzung

Begründung

Bebauungsvorschriften

Zeichnerischer Teil

Nr. 4 "Kleingartengelände Exerzierplatz"

Nr. 8 "Ehemaliges Sägewerk Streit"

In der Fassung der 3. Änderung

Rechtskräftig durch Bekanntmachung gemäß § 10 Abs. 3 BauGB am 24.09.2020

Cover

Satzung

Planzeichnung

Bebauungsvorschriften

Begründung

Nr. 11 "Hauptstraße - Gewerbekanal"

Rechtskräftig durch Bekanntmachung gem. § 12 BauGB am 05.03.1993

Satzung

Begründung

Schriftliche Festsetzungen

Zeichnerischer Teil

Nr. 14 "Stadtmitte" (Kloster - Abt-Speckle-Straße)

In Kraft getreten nach § 12 BauGB am 10.09.1972

Satzung

Bebauungsvorschriften

Zeichnerischer Teil

 

1. Änderung für den Bereich südlich der Klosterstraße

Rechtskräftig durch Bekanntmachung gemäß § 10 BauGB am 23.11.2000

Satzung

Begründung

Zeichnerischer Teil

Nr. 15 "Hausach Ost"

in der Fassung der 3. Änderung

Rechtskräftig durch Bekanntmachung gemäß § 12 BauGB am 23.10.1984

Satzungen und Begründungen

Schriftliche Festsetzungen

Zeichnerischer Teil

Nr. 19 "Vorderer Einbach Gewerbegebiet"

In der Fassung der 1. Änderung

Rechtskräftig durch Bekanntmachung gemäß § 10 Abs. 3 BauGB am 24.05.2018

1. Satzung

2. Begründung

3. Hinweise und Empfehlungen

4. Zeichnerischer Teil

5. Übersichtsplan

Nr. 21 "Hegerfeld West"

Rechtskräftig durch Bekanntmachung gemäß § 12 BauGB am 15.10.1998

0. Satzung

1. Begründung

2. Zeichnerischer Teil

3. Schriftliche Festsetzungen

Nr. 22 "In den Reben"

Rechtskräftig durch Bekanntmachung gemäß § 12 BauGB am 15.10.1998

Satzung

Übersichtslageplan

Begründung

Bebauungsvorschriften

Zeichnerischer Teil

 

1. Änderung des Bebauungsplans "In den Reben"

rechtskräftig durch Bekanntmachung gemäß § 12 BauGB am 27.05.2004

Satzung zur 1. Änderung

Begründung zur 1. Änderung

Nr. 23 "Hegerfeld zwischen Hegerfeldstraße und Gerwigstraße"

Nr. 25 "Hegerfeld nördlich der Gerwigstraße"

Nr. 28 "In den Reben - Kindergarten"

Rechtskräftig nach § 12 BauGB durch ortsübliche Bekanntmachung am 26.03.1993

Satzung

Übersichtslageplan

Begründung

Bebauungsvorschriften

Zeichnerischer Teil

Gestaltungsplan

1. Änderung: Rechtskräftig nach § 12 BauGB durch ortsübliche Bekanntmachung am 26.05.1995

Satzung 1. Änderung

Begründung 1. Änderung

Bebauungsvorschriften 1. Änderung

Nr. 29 "Hausach West - Hauptstraße"

Rechtskräftig durch Bekanntmachung nach § 10 Abs. 3 BauGB am 24.06.1999

Satzung

Übersichtslageplan

Begründung

Bebauungsvorschriften

Zeichnerischer Teil

Gestaltungsplan

Nr. 31 "Hechtsberg II"

1. Änderung des Bebauungsplans "Hechtsberg II"

Rechtskräftig durch Bekanntmachung gem. § 10 BauGB am 28. April 2022

Satzungen

Begründung mit Umweltbelangen

Schemaschnitt A-A

Schemaschnitt B-B

Schemaschnitt C-C

Schemaschnitt D-D

Zeichnerischer Teil

Übersichtskarte

Kampfmittelbericht (kann bei der Stadtverwaltung eingesehen werden)

Artenschutzrechtliche Abschätzung

 

Bebauungsplan "Hechtsberg II"

Rechtskräftig durch Bekanntmachung gemäß § 12 BauGB am 08. April 2010

Satzung

Begründung

Umweltbericht

Schriftliche Festsetzungen

Hinweise und Empfehlungen

Zusammenfassende Erklärung

Zeichnerischer Teil

Schemaschnitte

Nr. 34 "Schochehof"

Rechtskräftig durch Bekanntmachung gemäß § 10 Abs. 3 BauGB am 14.11.2013

1. Schriftlicher Teil (Satzung und Begründung)

2. Zeichnerischer Teil

3. Umweltbericht

4. Umweltbericht Anhang

Nr. 35 "Badenwerkareal"

Nr. 40 "Dorfstraße"