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Burg mit Stadt
Bebauungspläne

Bebauungspläne der Stadt Hausach

Der Bebauungsplan wird als verbindlicher Bauleitplan von der Stadt Hausach für einen Teil des Gemeindegebiets in eigener Verantwortung aufgestellt. Der Bebauungsplan wird aus dem Flächennutzungsplan entwickelt und regelt parzellenscharf wie Grundstücke bebaut und genutzt werden können. Im Gegensatz zum Flächennutzungsplan wird der Bebauungsplan durch den Gemeinderat als Satzung beschlossen und durch öffentliche Bekanntmachung rechtskräftig. Im Geltungsbereich eines Bebauungsplans müssen sich alle Bauvorhaben an die Festsetzungen halten.

Im Bebauungsplan werden insbesondere Festsetzungen zur Art der Nutzung (z.B. allgemeines Wohngebiet oder Gewerbegebiet), Maß der Nutzung (z.B. Zahl der Vollgeschosse), die Bauweise oder überbaubare bzw. nicht überbaubare Grundstücksflächen getroffen. Regelungen hierzu enthalten § 9 Baugesetzbuch (BauGB) und die Baunutzungsverordnung (BauNVO).

Nicht das gesamte Gemeindegebiet ist jedoch mit Bebauungsplänen überplant. In bebauten Gebieten ohne Bebauungsplan gilt § 34 BauGB. Als Maßstab zur Beurteilung von Vorhaben in diesen Gebieten wird die Umgebungsbebauung herangezogen.

Außerhalb bebauter Gebiete, im sogenannten "Außenbereich", ist das Bauen nur unter den in § 35 BauGB aufgeführten Voraussetzungen zulässig.

Nachfolgend informieren wir Sie über die derzeit in Aufstellung befindlichen sowie rechtskräftigen Bebauungspläne der Stadt Hausach. Dem beifügten Übersichtsplan können Sie entnehmen, ob Ihr Grundstück im Geltungsbereich eines Bebauungsplans liegt und wenn ja, welcher Bebauungsplan hier gilt.

Aktuell können noch nicht alle Bebauungspläne über die Homepage abgerufen werden.

Bebauungsplan "Eichenäcker-Brachfelder", 7. Änderung: Öffentliche Bekanntmachung - Änderungsbeschluss, Veröffentlichung des Änderungsentwurfs im Internet mit zusätzlicher öffentlicher Auslegung, Beteiligung der Öffentlichkeit

Öffentliche Bekanntmachung u.a. der Veröffentlichung im Internet nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Bebauungsplan: "Eichenäcker-Brachfelder" und örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan in der Fassung der 7. Änderung im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB

- Änderungsbeschluss

- Veröffentlichung des Änderungsentwurfs im Internet mit zusätzlicher öffentlicher Auslegung

- Beteiligung der Öffentlichkeit

Der Gemeinderat der Stadt Hausach hat am 27.07.2026 in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 1 Abs. 8 BauGB beschlossen, den Bebauungsplan „Eichenäcker-Brachfelder“ mit örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan zum 7. Mal im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB zu ändern. Anschließend hat der Gemeinderat in gleicher Sitzung den Entwurf des Bebauungsplans „Eichenäcker-Brachfelder“ und der örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan in der Fassung der 7. Änderung gebilligt und beschlossen, diesen nach § 3 Abs. 2 BauGB im Internet zu veröffentlichen und zusätzlich öffentlich auszulegen. Die Beteiligung der Öffentlichkeit wird im Rahmen dieser Veröffentlichung/öffentlichen Auslegung durchgeführt.

Der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan in der Fassung der
7. Änderung umfassen die Grundstücke Flst. Nrn. 534, 534/8 und 534/9 mit einer Fläche von 5.513 m².

Im Einzelnen gilt der gemeinsame zeichnerische und textliche Teil des Bebauungsplans in der Fassung der 7. Änderung, jeweils in der Fassung vom 27.07.2026.

Der Änderungsbereich ist in beigefügtem Kartenausschnitt dargestellt: Karte (PNG-Bilddatei, 189,40 KB, 03.08.2026)

Im Zuge der Änderung des Bebauungsplans im beschleunigten Verfahren wird von der Durch-
führung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB abgesehen (nach § 13a Abs. 3 Nr. 1 BauGB).

Ziele und Zwecke der Planänderung

Mit der 7. Änderung des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Neubebauung einer derzeit brach liegenden innerörtlichen Fläche geschaffen werden.

Der Änderungsbeschluss wird hiermit nach § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

Der Entwurf des Bebauungsplans „Eichenäcker-Brachfelder“ und der örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan in der Fassung der 7. Änderung wird mit der gemeinsamen Begründung, der Speziellen artenschutzrechtliche Prüfung und der Übersichtskarte sowie dieser Bekanntmachung auf die Dauer eines Monats

vom 07.08.2026 bis einschließlich 07.09.2026 (Veröffentlichungsfrist)

im Internet unter https://www.hausach.de/leben-wohnen/bauen-wohnen/bebauungsplaene veröffentlicht.

Zusätzlich werden die Unterlagen des Planentwurfs und die örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan mit dem Fachgutachten und dieser Bekanntmachung im Rathaus Hausach, Bauamt, Hauptstraße 34, Zimmer 221 während der üblichen Dienststunden öffentlich ausgelegt. Ergänzend können weitere Termine vereinbart werden.

Sie können auch im zentralen Internetprotal des Landes Baden-Württemberg eingesehen werden.

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Bitte übermitteln Sie diese elektronisch an stern(@)kappis-ingenieure.de, bei Bedarf können sie auch auf anderem Weg bei der Stadtverwaltung Hausach abgegeben werden.

Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der vollen Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Stellungnahmen werden auf jeden Fall entgegen-
genommen, auch wenn Sie dieser Bitte nicht entsprechen.

Es wird darauf hingewiesen, dass zur Bearbeitung des Anliegens bei Stellungnahmen von Bürgerinnen und Bürgern personenbezogene Daten wie Vor- und Familiennamen sowie die Anschrift gespeichert werden. Zum Satzungsbeschluss werden die vorgebrachten Informationen dem Gemeinderat anonymisiert zur Entscheidungsfindung vorgelegt.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Veröffentlichungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bebauungsplanänderung und die örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Der Beschluss zur Veröffentlichung im Internet nach § 3 Abs. 2 BauGB wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht.

Beteiligung der Öffentlichkeit

Die Beteiligung der Öffentlichkeit findet im Rahmen der Veröffentlichung im Internet nach § 3 Abs. 2 BauGB mit zusätzlicher öffentlicher Auslegung statt. Dabei wird Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.

 

Hausach, den 06.08.2026

 

gez. Wolfgang Hermann
Bürgermeister

 

Öffentliche Bekanntmachung (PDF-Dokument, 207,70 KB, 03.08.2026)

Satzungsentwurf (PDF-Dokument, 172,22 KB, 03.08.2026)

Übersichtskarte in der Fassung vom 27.07.2026 (PDF-Dokument, 4,47 MB, 03.08.2026)

Gemeinsame Begründung in der Fassung der 7. Änderung vom 27.07.2026 (PDF-Dokument, 1,01 MB, 03.08.2026)

Deckblatt zum gemeinsamen zeichnerischen Teil in der Fassung der 7. Änderung vom 27.07.2026 (PDF-Dokument, 1,16 MB, 03.08.2026)

Planungsrechtliche Festsetzungen und örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan in der Fassung vom 27.07.2026 (PDF-Dokument, 631,14 KB, 03.08.2026)

Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung in der Fassung vom 19.05.2026 (PDF-Dokument, 3,16 MB, 03.08.2026)

Nr. 14 "Stadtmitte" (Kloster - Abt-Speckle-Straße)