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Burg mit Stadt
Bebauungspläne

Bebauungspläne der Stadt Hausach

Der Bebauungsplan wird als verbindlicher Bauleitplan von der Stadt Hausach für einen Teil des Gemeindegebiets in eigener Verantwortung aufgestellt. Der Bebauungsplan wird aus dem Flächennutzungsplan entwickelt und regelt parzellenscharf wie Grundstücke bebaut und genutzt werden können. Im Gegensatz zum Flächennutzungsplan wird der Bebauungsplan durch den Gemeinderat als Satzung beschlossen und durch öffentliche Bekanntmachung rechtskräftig. Im Geltungsbereich eines Bebauungsplans müssen sich alle Bauvorhaben an die Festsetzungen halten.

Im Bebauungsplan werden insbesondere Festsetzungen zur Art der Nutzung (z.B. allgemeines Wohngebiet oder Gewerbegebiet), Maß der Nutzung (z.B. Zahl der Vollgeschosse), die Bauweise oder überbaubare bzw. nicht überbaubare Grundstücksflächen getroffen. Regelungen hierzu enthalten § 9 Baugesetzbuch (BauGB) und die Baunutzungsverordnung (BauNVO).

Nicht das gesamte Gemeindegebiet ist jedoch mit Bebauungsplänen überplant. In bebauten Gebieten ohne Bebauungsplan gilt § 34 BauGB. Als Maßstab zur Beurteilung von Vorhaben in diesen Gebieten wird die Umgebungsbebauung herangezogen.

Außerhalb bebauter Gebiete, im sogenannten "Außenbereich", ist das Bauen nur unter den in § 35 BauGB aufgeführten Voraussetzungen zulässig.

Nachfolgend informieren wir Sie über die derzeit in Aufstellung befindlichen sowie rechtskräftigen Bebauungspläne der Stadt Hausach. Dem beifügten Übersichtsplan können Sie entnehmen, ob Ihr Grundstück im Geltungsbereich eines Bebauungsplans liegt und wenn ja, welcher Bebauungsplan hier gilt.

Aktuell können noch nicht alle Bebauungspläne über die Homepage abgerufen werden.

Öffentliche Bekanntmachung - Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs und des Entwurfs der örtlichen Bauvorschriften „Kreuzberg II“

Bekanntmachung gemäß § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB

Erneute Veröffentlichung des Bebauungsplanentwurfs und des Entwurfs der Örtlichen Bauvorschriften „Kreuzberg II“

Der Gemeinderat der Stadt Hausach hat in seiner öffentlichen Sitzung am 03.11.2025 beschlossen, den Entwurf des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften „Kreuzberg II“ gemäß § 4a BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB erneut zu veröffentlichen. Bei dem jetzt veröffentlichten Entwurf handelt es sich um einen im Vergleich zur vorangegangenen Offenlage (27.09.2024-28.10.2024) geänderten Entwurf. Die Änderungen sind in der Planzeichnung und den Texten entsprechend markiert.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes und der örtlichen Bauvorschriften ergibt sich aus der abgedruckten Planskizze.

Der Bebauungsplanentwurf vom 20.10.2025 und der Entwurf der Örtlichen Bauvorschriften vom 20.10.2025, jeweils mit Begründung vom 20.10.2025 einschließlich des Umweltberichtes vom 20.10.2025 sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden gemäß § 4a Abs. 3 BauGB in der Zeit vom 14.11.2025 bis einschließlich 15.12.2025 unter https://www.hausach.de/leben-wohnen/bauen-wohnen/bebauungsplaene veröffentlicht. Zusätzlich liegen die o. a. Unterlagen in diesem Zeitraum bei der Stadt Hausach, Hauptstraße 34, 77756 Hausach, öffentlich aus. Die der Planung zugrunde liegenden DIN-Vorschriften können während der allgemeinen Sprechzeiten im Bauamt der Stadt Hausach, Hauptstraße 34, 77756 Hausach, eingesehen werden.

Es liegen Informationen zu folgenden umweltrelevanten Aspekten aus:

  • Umweltbericht mit Untersuchungen zu den Schutzgütern Mensch, Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser, Klima / Luft, Orts- / Landschaftsbild, Kultur- und sonstige Sachgüter mit Darstellung des Eingriffsumfangs und Darstellung der Kompensationsmaßnahmen.
  • Artenschutzrechtliche Untersuchung zu Fledermäusen, Vogelarten, Haselmaus, Reptilien.
    Untersuchung der Lebensraumstrukturen und Benennung von Vermeidungsmöglichkeiten, um eine Gefährdung oder Beeinträchtigung geschützter Tier- und Pflanzenzarten zu vermeiden.
  • Antrag auf Streuobstumwandlung mit Darstellung und Bewertung der betroffenen Streuobstbestände sowie der vorgesehenen Ausgleichsmaßnahmen.
  • Geotechnischer Bericht
    Geotechnische Beratung, die Angaben zum geplanten Kanal- und Straßenbau, zur Versickerungsfähigkeit des Untergrundes sowie allgemeine Angaben zur Bebaubarkeit für eine Wohnbebauung enthält.
  • Verkehrstechnische Untersuchung der verkehrlichen Erschließung des Baugebietes mit fachlicher Bewertung.
  • Schalltechnische Untersuchung mit Aussagen der Schallimmissionen im Plangebiet sowie die durch das zusätzliche Verkehrsaufkommen verursachten Schallemissionen im Bestand.
  • Untersuchung der Verschattung durch die neue Bebauung sowie die Rücknahme des Waldrands.
  • Umweltinformationen aus verfügbaren Stellungnahmen:
    • Geotechnische Hinweise zum Bodenaufbau im Baugebiet
    • Hinweis auf Verlust landwirtschaftlicher Flächen der Bodenqualität Grenzflur
    • Hinweis auf Unterschreitung des gesetzlich vorgeschriebenen Waldabstandes mit dem Baugebiet
    • Inanspruchnahme von Waldflächen und Hinweis auf die erforderliche Waldumwandlung
    • Hinweis auf mögliche Hochwasserrisiken durch Hangwasser im Starkregenfall
    • Hinweis auf geschützte Tiere (Amphibien, Fledermäuse) und Streuobstbestände im Plangebiet
    • Hinweise auf Quellen und Erdrutsche im Plangebiet
    • Bedenken zur Verschattung der Bestandsbebauung durch das Plangebiet
    • Hinweis auf Erforderlichkeit einer schalltechnischen Untersuchung
    • Hinweis zu den Auswirkungen der Zunahme des Verkehrsaufkommens

Innerhalb der Auslegungsfrist können Stellungnahmen bei der Gemeinde abgegeben werden. Stellungnahmen können gemäß § 4a Abs. 3 BauGB nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden.Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Hausach, 13.11.2025

Wolfgang Hermann
Bürgermeister

 

Bekanntmachung (PDF-Dokument, 651,74 KB, 12.11.2025)

Satzungen (PDF-Dokument, 135,37 KB, 12.11.2025)

Zeichnerischer Teil (PDF-Dokument, 1,50 MB, 12.11.2025)

Zeichnerischer Teil mit Änderungen (PDF-Dokument, 1,59 MB, 12.11.2025)

Planungsrechtliche Festsetzungen und örtliche Bauvorschriften (Schriftlicher Teil) (PDF-Dokument, 589,93 KB, 12.11.2025)

Begründung (PDF-Dokument, 3,54 MB, 12.11.2025)

Umweltbericht (PDF-Dokument, 6,72 MB, 12.11.2025)

Geländeschnitte GLS1 (PDF-Dokument, 134,78 KB, 12.11.2025)

Geländeschnitte GLS2 (PDF-Dokument, 137,81 KB, 12.11.2025)

Geländeschnitte GLS3 (PDF-Dokument, 142,72 KB, 12.11.2025)

Geländeschnitte GLS4 (PDF-Dokument, 147,87 KB, 12.11.2025)

Geländeschnitte GLS5 (PDF-Dokument, 139,91 KB, 12.11.2025)

Spezielle Artenschutzrechtliche Prüfung (PDF-Dokument, 5,12 MB, 12.11.2025)

Antrag auf Streuobstumwandlung (PDF-Dokument, 15,8 MB, 12.11.2025)

Geotechnischer Bericht (PDF-Dokument, 13,7 MB, 12.11.2025)

Verkehrstechnische Untersuchung (PDF-Dokument, 4,67 MB, 12.11.2025)

Schalltechnische Untersuchung (PDF-Dokument, 6,79 MB, 12.11.2025)

Verschattungsstudie (PDF-Dokument, 1.011,67 KB, 12.11.2025)

Abwägungstabelle der eingegangenen Stellungnahmen vom 27.09.2024 - 28.10.2024 (PDF-Dokument, 957,75 KB, 12.11.2025)

Nr. 14 "Stadtmitte" (Kloster - Abt-Speckle-Straße)