Bebauungspläne der Stadt Hausach
Der Bebauungsplan wird als verbindlicher Bauleitplan von der Stadt Hausach für einen Teil des Gemeindegebiets in eigener Verantwortung aufgestellt. Der Bebauungsplan wird aus dem Flächennutzungsplan entwickelt und regelt parzellenscharf wie Grundstücke bebaut und genutzt werden können. Im Gegensatz zum Flächennutzungsplan wird der Bebauungsplan durch den Gemeinderat als Satzung beschlossen und durch öffentliche Bekanntmachung rechtskräftig. Im Geltungsbereich eines Bebauungsplans müssen sich alle Bauvorhaben an die Festsetzungen halten.
Im Bebauungsplan werden insbesondere Festsetzungen zur Art der Nutzung (z.B. allgemeines Wohngebiet oder Gewerbegebiet), Maß der Nutzung (z.B. Zahl der Vollgeschosse), die Bauweise oder überbaubare bzw. nicht überbaubare Grundstücksflächen getroffen. Regelungen hierzu enthalten § 9 Baugesetzbuch (BauGB) und die Baunutzungsverordnung (BauNVO).
Nicht das gesamte Gemeindegebiet ist jedoch mit Bebauungsplänen überplant. In bebauten Gebieten ohne Bebauungsplan gilt § 34 BauGB. Als Maßstab zur Beurteilung von Vorhaben in diesen Gebieten wird die Umgebungsbebauung herangezogen.
Außerhalb bebauter Gebiete, im sogenannten "Außenbereich", ist das Bauen nur unter den in § 35 BauGB aufgeführten Voraussetzungen zulässig.
Nachfolgend informieren wir Sie über die derzeit in Aufstellung befindlichen sowie rechtskräftigen Bebauungspläne der Stadt Hausach. Dem beifügten Übersichtsplan können Sie entnehmen, ob Ihr Grundstück im Geltungsbereich eines Bebauungsplans liegt und wenn ja, welcher Bebauungsplan hier gilt.
Aktuell können noch nicht alle Bebauungspläne über die Homepage abgerufen werden.
Öffentliche Bekanntmachung - Aufstellung des Bebauungsplanes und der örtlichen Bauvorschriften „Kreuzberg II“ und frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Bekanntmachung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Aufstellung des Bebauungsplanes und der örtlichen Bauvorschriften „Kreuzberg II“ und frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Der Gemeinderat der Stadt Hausach hat in seiner öffentlichen Sitzung am 18.07.2022 beschlossen, den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften „Kreuzberg II“ aufzustellen und die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB einzuleiten. Mit der Aufstellung des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften „Kreuzberg II“ wird die Entwicklung eines Wohngebiets angestrebt.
Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13b BauGB (Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren) ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes und der örtlichen Bauvorschriften ergibt sich aus der Planskizze.
Zur Information der Öffentlichkeit liegen der Bebauungsplan-Vorentwurf und die örtlichen Bauvorschriften in der Zeit vom 08.08.2022 bis zum 16.09.2022bei der Stadt Hausach, Bauamt, Hauptstraße 34, Zimmer 224, aus. Zusätzlich stehen die Planunterlagen unter www.hausach.de/leben-wohnen/bauen-wohnen/bebauungsplaene zur Verfügung. Stellungnahmen zur Bebauungsplanung können schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bis zum 16.09.2022 bei der Gemeinde abgegeben werden.
Hausach, 28.07.2022
gez. Wolfgang Hermann
Bürgermeister
Öffentliche Bekanntmachung - Änderungsbeschluss und öffentliche Auslegung der 6. Änderung des Bebauungsplans "Eichenäcker-Brachfelder"
Öffentliche Bekanntmachung der erneuten öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB
Bebauungsplan „Eichenäcker-Brachfelder“ und örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan in der Fassung der 6. Änderung im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB
- Erneute öffentliche Auslegung des Änderungsentwurfs
Der Gemeinderat der Stadt Hausach hat am 09.05.2022 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Entwurf der vorgenannten Bebauungsplanänderung und den Entwurf der örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan öffentlich auszulegen. Der Änderungsentwurf mit gemeinsamer Begründung sowie die örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan lagen von Montag, den 30.05.2022 bis einschließlich Donnerstag, den 30.06.2022 bei der Stadt Hausach während der üblichen Dienststunden öffentlich aus. Aufgrund der eingegangenen Anregungen aus der Öffentlichkeit wurde im Rahmen der Änderung der Art der baulichen Nutzung auf den Grundstücken Flst.-Nrn. 1979 und 1980 von einem "allgemeinen Wohngebiet" in ein "Mischgebiet" geprüft, ob sich dadurch Änderungen bei den zulässigen Immissionsrichtwerten in der Nachbarschaft ergeben. Dies erfolgte im Rahmen einer Schalltechnischen Beratung.
Die Bebauungsplanänderung erfolgt hinsichtlich des zeichnerischen Teils punktuell in Form eines sog. Deckblatts. Der Geltungsbereich des Deckblatts umfasst eine Fläche von ca. 3.995 m² mit den Flurstücken Nrn. 542, 543 (Teil), 545/4, 549/11-13, 1952, 1977–1980.
Die Abgrenzung des Deckblatts ist im beigefügten Kartenausschnitt dargestellt.
Die rechtskräftigen Schriftlichen Festsetzungen werden punktuell geändert bzw. ergänzt. Diese gelten für den gesamten Geltungsbereich des Bebauungsplans. Hierbei handelt es sich um die Einarbeitung von einer bereits im Vorgriff der Bebauungsplanänderung erteilten Befreiung hinsichtlich der Berechnung der Grund- und Geschossflächenzahl sowie um eine Klarstellung der Festsetzung der Zahl der Vollgeschosse.
Im Einzelnen gilt der gemeinsame zeichnerische und textliche Teil des Bebauungsplans in der Fassung der 6. Änderung, jeweils in der Fassung vom 28.07.2022.
Im Zuge der Änderung des Bebauungsplans im beschleunigten Verfahren wird von der Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB abgesehen (nach § 13a Abs. 3 Nr. 1 BauGB).
Aufgrund von Ergänzungen wird der Entwurf des Bebauungsplans „Eichenäcker-Brachfelder“ und der örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan in der Fassung der 6. Änderung mit der gemeinsamen Begründung, der Stellungnahme zum Artenschutz nach § 44 (1) BNatSchG und USchadG, der Schalltechnischen Beratung und der Übersichtskarte in verkürzter Form
vom 04.10.2022 bis einschließlich 28.10.2022 (Auslegungsfrist)
im Rathaus Hausach, Bauamt, Hauptstraße 34, Zimmer 221 während der üblichen Dienststunden erneut öffentlich ausgelegt. Ergänzend können weitere Termine vereinbart werden.
Zudem können die Unterlagen des Änderungsentwurfs einschließlich der Fachgutachten und die örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan sowie diese Bekanntmachung im Internet unter www.hausach.de/leben-wohnen/bauen-wohnen/bebauungsplaene eingesehen werden.
Während dieser Auslegungsfrist können bei der vorgenannten Stelle Stellungnahmen abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der vollen Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Stellungnahmen werden auf jeden Fall entgegen-
genommen, auch wenn Sie dieser Bitte nicht entsprechen.
Es wird darauf hingewiesen, dass zur Bearbeitung des Anliegens bei Stellungnahmen von Bürgerinnen und Bürgern personenbezogene Daten wie Vor- und Familiennamen sowie die Anschrift gespeichert werden. Zum Satzungsbeschluss werden die vorgebrachten Informationen dem Gemeinderat anonymisiert zur Entscheidungsfindung vorgelegt.
Es wird zudem darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bebauungsplanänderung mit örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Der Beschluss zur erneuten öffentlichen Auslegung nach § 4a Abs. 3 BauGB in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht.
Hausach, den 22.09.2022
gez.
Wolfgang Hermann
Bürgermeister
Geltungsbereich des Deckblatts
Planungsrechtliche Festsetzungen und örtliche Bauvorschriften
Stellungnahme zum Artenschutz nach § 44 Abs. 1 BNatSchG und USchadG
Nr. 1 "Hechtsberg"
nördlich der Bahnlinie
in der Fassung der 2. Änderung
Nr. 4 "Kleingartengelände Exerzierplatz"
Rechtskräftig durch Bekanntmachung gem. § 10 Abs. 3 BauGB am 07.11.2002
Nr. 8 "Ehemaliges Sägewerk Streit"
In der Fassung der 3. Änderung
Rechtskräftig durch Bekanntmachung gemäß § 10 Abs. 3 BauGB am 24.09.2020
Nr. 9 "Schänzlestraße"
Rechtskräftig durch Bekanntmachung gemäß § 12 BauGB am 26.10.2000
Überschlägige Ermittlung der Lärmbelastung und Vorschlag möglicher Maßnahmen
Nr. 10 "Hauptstraße Gartenstraße"
Nr. 11 "Hauptstraße - Gewerbekanal"
Rechtskräftig durch Bekanntmachung gem. § 12 BauGB am 05.03.1993
Nr. 12 "Kirche-Schloßstraße"
In der Fassung der 5. Änderung
Rechtskräftig durch Bekanntmachung gem. § 10 Abs. 3 BauGB am 02. Juni 2022
Gemeinsame Begründung zum Bebauungsplan
Planungsrechtliche Festsetzungen und örtliche Bauvorschriften
Orientierende Untersuchung (OU) Altstandort AS Expressreinigung Navarro
Nr. 13 "Kloster"
in der Fassung der 4. Änderung
Rechtskräftig durch Bekanntmachung gemäß § 10 BauGB am 03.11.2022
Deckblatt 1 zum zeichnerischen Teil
Deckblätter 2 und 3 zum zeichnerischen Teil
Deckblätter 1 und 2 zum Gestaltungsplan
Änderungen und Ergänzungen der Bebauungsvorschriften
Nr. 14 "Stadtmitte" (Kloster - Abt-Speckle-Straße)
In Kraft getreten nach § 12 BauGB am 10.09.1972
1. Änderung für den Bereich südlich der Klosterstraße
Rechtskräftig durch Bekanntmachung gemäß § 10 BauGB am 23.11.2000
Nr. 15 "Hausach Ost"
in der Fassung der 3. Änderung
Rechtskräftig durch Bekanntmachung gemäß § 12 BauGB am 23.10.1984
Nr. 17 "Brachfelder I"
Nr. 19 "Vorderer Einbach Gewerbegebiet"
In der Fassung der 1. Änderung
Rechtskräftig durch Bekanntmachung gemäß § 10 Abs. 3 BauGB am 24.05.2018
Nr. 21 "Hegerfeld West"
Rechtskräftig durch Bekanntmachung gemäß § 12 BauGB am 15.10.1998
Nr. 22 "In den Reben"
Rechtskräftig durch Bekanntmachung gemäß § 12 BauGB am 15.10.1998
1. Änderung des Bebauungsplans "In den Reben"
rechtskräftig durch Bekanntmachung gemäß § 12 BauGB am 27.05.2004
Nr. 23 "Hegerfeld zwischen Hegerfeldstraße und Gerwigstraße"
Nr. 25 "Hegerfeld nördlich der Gerwigstraße"
Rechtskräftig nach § 12 BauGB durch ortsübliche Bekanntmachung am 15.09.1990
1. Änderung:
Nr. 28 "In den Reben - Kindergarten"
Rechtskräftig nach § 12 BauGB durch ortsübliche Bekanntmachung am 26.03.1993
1. Änderung: Rechtskräftig nach § 12 BauGB durch ortsübliche Bekanntmachung am 26.05.1995
Nr. 29 "Hausach West - Hauptstraße"
Rechtskräftig durch Bekanntmachung nach § 10 Abs. 3 BauGB am 24.06.1999
Nr. 30 "Eichenäcker-Brachfelder"
in der Fassung der 5. Änderung
Rechtskräftig durch Bekanntmachung gemäß § 10 Abs. 3 BauGB am 30.06.2017
Nr. 31 "Hechtsberg II"
1. Änderung des Bebauungsplans "Hechtsberg II"
Rechtskräftig durch Bekanntmachung gem. § 10 BauGB am 28. April 2022
Artenschutzrechtliche Abschätzung
Bebauungsplan "Hechtsberg II"
Rechtskräftig durch Bekanntmachung gemäß § 12 BauGB am 08. April 2010
Nr. 32 "Am Hauserbach"
Rechtskräftig durch Bekanntmachung gemäß § 12 BauGB am 12.05.2005
Nr. 33 "Westliche Eisenbahnstraße - Bahnmeisterei"
Rechtskräftig durch Bekanntmachung gemäß § 10 Abs. 3 BauGB am 22.03.2007
Planungsrechtliche Festsetzungen und örtliche Bauvorschriften
Eingriffs-/Ausgleichsbewertung mit Umweltbericht (§ 2a BauGB)
Nr. 34 "Schochehof"
Rechtskräftig durch Bekanntmachung gemäß § 10 Abs. 3 BauGB am 14.11.2013
Nr. 35 "Badenwerkareal"
Rechtskräftig durch Bekanntmachung gemäß § 10 Abs. 3 BauGB am 05.07.2018
Nr. 36 "In den Reben - Alte Ziegelei"
Rechtskräftig durch Bekanntmachung gemäß § 10 Abs. 3 BauGB am 29.11.2018
3. Vereinfachte Schutzgutbetrachtung und Artenschutz
6. Vorhaben- und Erschließungsplan
Nr. 37 Außenbereichssatzung "Vorderer Einbach Winterseite"
Rechtskräftig durch Bekanntmachung gemäß § 10 Abs. 3 BauGB am 02.11.2018
Nr. 38 "Am Bahnhof"
Rechtskräftig durch Bekanntmachung gemäß § 10 Abs. 3 BauGB am 24.09.2020
Raumordnerische und städtebauliche Auswirkungsanalyse (Imakomm)
Stellungnahme: Kaufkraftpotenzialanalyse Nahrungs- und Genussmittel (Imakomm)
Städtebaulich und raumordernisch orientierte Auswirkungsanalyse (ecostra)
Nr. 39 "Interkommunales Gewerbegebiet In der Aspen"
Rechtskräftig durch Bekanntmachung nach § 10 Abs. 3 BauGB am 20.04.2011
Schriftliche Festsetzungen - hier: Planungsrechtliche Festsetzungen
Nr. 40 "Dorfstraße"
Rechtskräftig durch Bekanntmachung nach § 10 Abs. 3 BauGB am 14.07.2022
Vorhaben- und Erschließungsplan