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Burg mit Stadt
Bebauungspläne

Bebauungspläne der Stadt Hausach

Der Bebauungsplan wird als verbindlicher Bauleitplan von der Stadt Hausach für einen Teil des Gemeindegebiets in eigener Verantwortung aufgestellt. Der Bebauungsplan wird aus dem Flächennutzungsplan entwickelt und regelt parzellenscharf wie Grundstücke bebaut und genutzt werden können. Im Gegensatz zum Flächennutzungsplan wird der Bebauungsplan durch den Gemeinderat als Satzung beschlossen und durch öffentliche Bekanntmachung rechtskräftig. Im Geltungsbereich eines Bebauungsplans müssen sich alle Bauvorhaben an die Festsetzungen halten.

Im Bebauungsplan werden insbesondere Festsetzungen zur Art der Nutzung (z.B. allgemeines Wohngebiet oder Gewerbegebiet), Maß der Nutzung (z.B. Zahl der Vollgeschosse), die Bauweise oder überbaubare bzw. nicht überbaubare Grundstücksflächen getroffen. Regelungen hierzu enthalten § 9 Baugesetzbuch (BauGB) und die Baunutzungsverordnung (BauNVO).

Nicht das gesamte Gemeindegebiet ist jedoch mit Bebauungsplänen überplant. In bebauten Gebieten ohne Bebauungsplan gilt § 34 BauGB. Als Maßstab zur Beurteilung von Vorhaben in diesen Gebieten wird die Umgebungsbebauung herangezogen.

Außerhalb bebauter Gebiete, im sogenannten "Außenbereich", ist das Bauen nur unter den in § 35 BauGB aufgeführten Voraussetzungen zulässig.

Nachfolgend informieren wir Sie über die derzeit in Aufstellung befindlichen sowie rechtskräftigen Bebauungspläne der Stadt Hausach. Dem beifügten Übersichtsplan können Sie entnehmen, ob Ihr Grundstück im Geltungsbereich eines Bebauungsplans liegt und wenn ja, welcher Bebauungsplan hier gilt.

Aktuell können noch nicht alle Bebauungspläne über die Homepage abgerufen werden.

Öffentliche Bekanntmachung - Veröffentlichung des Bebauungsplanentwurfs und der Örtlichen Bauvorschriften für den Bereich "Martinshof" in Hausach

Öffentliche Bekanntmachung

 

Veröffentlichung des Bebauungsplanentwurfs und der Örtliche Bauvorschriften für den Bereich "Martinshof" in Hausach im Internet

Der Gemeinderat der Stadt Hausach hat am 27.01.2025 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des Bebauungsplans für den Bereich "Martinshof" in Hausach und den Entwurf der zusammen mit ihm aufgestellten örtlichen Bauvorschriften gebilligt und beschlossen, diesen nach § 3 Abs. 2 BauGB im Internet zu veröffentlichen.

Der Planbereich liegt am westlichen Rand der Gemarkung Hausach, direkt an der K 5357 zwischen Hausach und Fischerbach.

Er wird begrenzt:

im Norden: von der Kreisstraße 5357

im Westen, Süden und Osten: durch landwirtschaftliche Grünflächen.

Für den Planbereich ist das Plankonzept vom 07.01.2025 maßgebend.

 

Ziele und Zwecke der Planung

Mit dem Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zum Erhalt, zur Entwicklung und zur langfristigen Nutzung des bestehenden Martinshofes geschaffen werden. Zu diesem Zweck werden im Bereich der Bestandgebäude die zulässigen Nutzungen (überwiegend Ferienwohnungen) geregelt und darüber hinaus die Errichtung von 7 Ferienhäusern und einem zusätzlichen Gebäude (alter Speicher) im Umfeld des Hofes zugelassen.

 

Veröffentlichung im Internet

Der Entwurf des Bebauungsplans vom 07.01.2025 und der Entwurf der Örtlichen Bauvorschriften vom 07.01.2025, jeweils mit Begründung vom 07.01.2025 und einschließlich des Umweltberichtes vom 12.12.2024 sowie weiterer Anlagen wird im Internet auf der Homepage der Gemeinde/Stadt unter der Internetseite/Internetadresse

www.hausach.de/leben-wohnen/bauen-wohnen/bebauungsplaene

während der Dauer der nachfolgenden Frist

von 07.02.2025 bis einschließlich 11.03.2025

veröffentlicht.

Zusätzlich liegen die o. a. Unterlagen in diesem Zeitraum bei der Stadt Hausach, Bauamt, Hauptstraße 34, 77756 Hausach, öffentlich aus.

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden.

Die Stellungnahmen sollen elektronisch an die E-Mail-Adresse bauamt@hausach.de übermittelt werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen aber auch auf anderem Wege (z.B. schriftlich oder mündlich zur Niederschrift) bei der Gemeinde abgegeben werden.

Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich im Internet unter der Internetadresse https://www.hausach.de/leben-wohnen/bauen-wohnen/bebauungsplaene eingestellt.

Die veröffentlichten Unterlagen und der Inhalt dieser Bekanntmachung sind auch über das zentrale Internetportal des Landes zugänglich.

Bestandteil der ausgelegten Unterlagen sind auch die bereits vorliegenden umweltbezogenen Unterlagen:

  • Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (Bioplan – Stand: 12.08.2024)
  • Umweltbericht (ZINK-Ingenieure – Stand: 12.12.2024)

sowie die folgenden Arten umweltbezogener Informationen:

  • Schutzgut Mensch: Lärmimmissionen, Verlust landwirtschaftlicher Flächen, Verkehrserschließung
  • Schutzgut Landschaftsbild: Gebäudebestand, Baumpflanzungen, Dachgestaltung
  • Schutzgut Boden: Bodentypen, Versiegelung, Wasserhaushalt/Wasserkreislauf
  • Schutzgut Wasser: Schadstoffe, Versiegelung, Oberflächenausbildung, Grundwasser, Oberflächenwasser/Gewässer
  • Schutzgut Arten- und Lebensgemeinschaften: bestehende gesetzlich geschützte Biotope, Natur- und Landschaftsschutzgebiete, Naturdenkmale, FFH- oder SPA-Gebiete, Streuobstbestände oder FFH- Mähwiesen, Vorkommen von 11 Vogelarten davon 8 Brutvogelarten (Hausrotschwanz, Haussperling, Amsel, Bachstelze, Girlitz, Grünfink, Blaumeise, Turmfalke, Kohlmeise, Stieglitz, Neuntöter, Rauchschwalbe), 4 Fledermausarten (Zwergfledermaus, Große/Kleine Bartfledermaus, Mausohr), Keine Vorkommen von Säugetieren (außer Fledermäuse), Reptilien, Amphibien, Gewässer bewohnende Arten und Tiergruppen, Spinnentiere, Landschnecken, Schmetterlinge und Käfer sowie artenschutzrechtlich relevante Farn- und Blütenpflanzen sowie Moose.
  • Schutzgut Klima und Luft: Schadstoffimmissionen, Oberflächentemperatur / Kaltluftbildung, Luftqualität
  • Schutzgut Kultur- und Sachgüter: Kulturdenkmale, Bodendenkmale
  • Schutzgut Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern: Boden/Grundwasser/Klima

Darüber hinaus sind im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung Stellungnahmen zu folgenden Themen eingegangen:

  • Hinweise auf bestehende Leitungen verschiedener Leitungsträger
  • Hinweise zu Bodenverhältnissen, Bodenschutz- und Altlastengesetz, Grundwasser (LGRB)
  • Hinweise zu Stellplätzen/Eingriff Kreisstraße, Sichtdreiecke, Werbeanlagen, Gefahrstellen Bäume (Polizei / LRA, Straßenverkehr und ÖPNV / LRA, Straßenbauamt)
  • Hinweise zum Immissionsschutz, Erschließung, Ausgleichsmaßnahmen (LRA, Amt für Landwirtschaft)
  • Hinweise auf Immissionsschutz (LRA, Amt für Gewerbeaufsicht, Immissionsschutz und Abfallrecht)
  • Hinweise auf Eingriff / Ausgleich, Naturpark, Dach-/Fassadenbegrünung, Vogelschlag, Lichtverschmutzung (LRA, Amt für Umweltschutz)
  • Hinweise zum Grundwasser (LRA, Amt für Wasserwirtschaft und Bodenschutz)
  • Hinweis zu Kulturdenkmalen (LaD)
 

Hausach, den 06.02.2025

gez.
Wolfgang Hermann
Bürgermeister

 

Öffentliche Bekanntmachung (PDF-Dokument, 231,09 KB, 05.02.2025)

Geltungsbereich M1:1000 vom 19.08.2024 (PDF-Dokument, 76,79 KB, 05.02.2025)

Zeichnersicher Teil, RS Ingenieure vom 07.01.2025 (PDF-Dokument, 175,01 KB, 05.02.2025)

Bebauungsvorschriften bestehend aus planungsrechtlichen Festsetzungen und örtlichen Bauvorschriften, RS Ingenieure vom 07.01.2025 (PDF-Dokument, 170,60 KB, 05.02.2025)

Gemeinsame Begründung, RS Ingenieure vom 07.01.2025 (PDF-Dokument, 2,83 MB, 05.02.2025)

Anlage 1 zur Begründung: spezielle artenschutzrechtliche Prüfung, Bioplan vom 12.08.2024 (PDF-Dokument, 1,01 MB, 05.02.2025)

Anlage 2 zur Begründung: Umweltbericht, Zink Ingeniure vom 12.12.2024 (PDF-Dokument, 4,17 MB, 05.02.2025)

Tabellarische Zusammenstellung der von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange vorgebrachten Anregungen einschließlich Abwägungsvorschlag der Verwaltung vom 07.01.2025 (PDF-Dokument, 300,73 KB, 05.02.2025)

Nr. 14 "Stadtmitte" (Kloster - Abt-Speckle-Straße)