Bebauungspläne der Stadt Hausach
Der Bebauungsplan wird als verbindlicher Bauleitplan von der Stadt Hausach für einen Teil des Gemeindegebiets in eigener Verantwortung aufgestellt. Der Bebauungsplan wird aus dem Flächennutzungsplan entwickelt und regelt parzellenscharf wie Grundstücke bebaut und genutzt werden können. Im Gegensatz zum Flächennutzungsplan wird der Bebauungsplan durch den Gemeinderat als Satzung beschlossen und durch öffentliche Bekanntmachung rechtskräftig. Im Geltungsbereich eines Bebauungsplans müssen sich alle Bauvorhaben an die Festsetzungen halten.
Im Bebauungsplan werden insbesondere Festsetzungen zur Art der Nutzung (z.B. allgemeines Wohngebiet oder Gewerbegebiet), Maß der Nutzung (z.B. Zahl der Vollgeschosse), die Bauweise oder überbaubare bzw. nicht überbaubare Grundstücksflächen getroffen. Regelungen hierzu enthalten § 9 Baugesetzbuch (BauGB) und die Baunutzungsverordnung (BauNVO).
Nicht das gesamte Gemeindegebiet ist jedoch mit Bebauungsplänen überplant. In bebauten Gebieten ohne Bebauungsplan gilt § 34 BauGB. Als Maßstab zur Beurteilung von Vorhaben in diesen Gebieten wird die Umgebungsbebauung herangezogen.
Außerhalb bebauter Gebiete, im sogenannten "Außenbereich", ist das Bauen nur unter den in § 35 BauGB aufgeführten Voraussetzungen zulässig.
Nachfolgend informieren wir Sie über die derzeit in Aufstellung befindlichen sowie rechtskräftigen Bebauungspläne der Stadt Hausach. Dem beifügten Übersichtsplan können Sie entnehmen, ob Ihr Grundstück im Geltungsbereich eines Bebauungsplans liegt und wenn ja, welcher Bebauungsplan hier gilt.
Aktuell können noch nicht alle Bebauungspläne über die Homepage abgerufen werden.
Öffentliche Bekanntmachung - Aufstellung des Bebauungsplanes und der örtlichen Bauvorschriften „Kreuzberg II“ und frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Bekanntmachung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Aufstellung des Bebauungsplanes und der örtlichen Bauvorschriften „Kreuzberg II“ und frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Der Gemeinderat der Stadt Hausach hat in seiner öffentlichen Sitzung am 18.07.2022 beschlossen, den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften „Kreuzberg II“ aufzustellen und die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB einzuleiten. Mit der Aufstellung des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften „Kreuzberg II“ wird die Entwicklung eines Wohngebiets angestrebt.
Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13b BauGB (Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren) ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes und der örtlichen Bauvorschriften ergibt sich aus der Planskizze.
Zur Information der Öffentlichkeit liegen der Bebauungsplan-Vorentwurf und die örtlichen Bauvorschriften in der Zeit vom 08.08.2022 bis zum 16.09.2022bei der Stadt Hausach, Bauamt, Hauptstraße 34, Zimmer 224, aus. Zusätzlich stehen die Planunterlagen unter www.hausach.de/leben-wohnen/bauen-wohnen/bebauungsplaene zur Verfügung. Stellungnahmen zur Bebauungsplanung können schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bis zum 16.09.2022 bei der Gemeinde abgegeben werden.
Hausach, 28.07.2022
gez. Wolfgang Hermann
Bürgermeister
Nr. 1 "Hechtsberg"
nördlich der Bahnlinie
in der Fassung der 2. Änderung
Nr. 4 "Kleingartengelände Exerzierplatz"
Rechtskräftig durch Bekanntmachung gem. § 10 Abs. 3 BauGB am 07.11.2002
Nr. 8 "Ehemaliges Sägewerk Streit"
In der Fassung der 3. Änderung
Rechtskräftig durch Bekanntmachung gemäß § 10 Abs. 3 BauGB am 24.09.2020
Nr. 9 "Schänzlestraße"
Rechtskräftig durch Bekanntmachung gemäß § 12 BauGB am 26.10.2000
Überschlägige Ermittlung der Lärmbelastung und Vorschlag möglicher Maßnahmen
Nr. 10 "Hauptstraße Gartenstraße"
Nr. 11 "Hauptstraße - Gewerbekanal"
Rechtskräftig durch Bekanntmachung gem. § 12 BauGB am 05.03.1993
Nr. 12 "Kirche-Schloßstraße"
In der Fassung der 5. Änderung
Rechtskräftig durch Bekanntmachung gem. § 10 Abs. 3 BauGB am 02. Juni 2022
Gemeinsame Begründung zum Bebauungsplan
Planungsrechtliche Festsetzungen und örtliche Bauvorschriften
Orientierende Untersuchung (OU) Altstandort AS Expressreinigung Navarro
Nr. 13 "Kloster"
in der Fassung der 4. Änderung
Rechtskräftig durch Bekanntmachung gemäß § 10 BauGB am 03.11.2022
Deckblatt 1 zum zeichnerischen Teil
Deckblätter 2 und 3 zum zeichnerischen Teil
Deckblätter 1 und 2 zum Gestaltungsplan
Änderungen und Ergänzungen der Bebauungsvorschriften
Nr. 14 "Stadtmitte" (Kloster - Abt-Speckle-Straße)
In Kraft getreten nach § 12 BauGB am 10.09.1972
1. Änderung für den Bereich südlich der Klosterstraße
Rechtskräftig durch Bekanntmachung gemäß § 10 BauGB am 23.11.2000
Nr. 15 "Hausach Ost"
in der Fassung der 3. Änderung
Rechtskräftig durch Bekanntmachung gemäß § 12 BauGB am 23.10.1984
Nr. 17 "Brachfelder I"
Nr. 19 "Vorderer Einbach Gewerbegebiet"
In der Fassung der 1. Änderung
Rechtskräftig durch Bekanntmachung gemäß § 10 Abs. 3 BauGB am 24.05.2018
Nr. 21 "Hegerfeld West"
Rechtskräftig durch Bekanntmachung gemäß § 12 BauGB am 15.10.1998
Nr. 22 "In den Reben"
Rechtskräftig durch Bekanntmachung gemäß § 12 BauGB am 15.10.1998
1. Änderung des Bebauungsplans "In den Reben"
rechtskräftig durch Bekanntmachung gemäß § 12 BauGB am 27.05.2004
Nr. 23 "Hegerfeld zwischen Hegerfeldstraße und Gerwigstraße"
Nr. 25 "Hegerfeld nördlich der Gerwigstraße"
Rechtskräftig nach § 12 BauGB durch ortsübliche Bekanntmachung am 15.09.1990
1. Änderung:
Nr. 28 "In den Reben - Kindergarten"
Rechtskräftig nach § 12 BauGB durch ortsübliche Bekanntmachung am 26.03.1993
1. Änderung: Rechtskräftig nach § 12 BauGB durch ortsübliche Bekanntmachung am 26.05.1995
Nr. 29 "Hausach West - Hauptstraße"
Rechtskräftig durch Bekanntmachung nach § 10 Abs. 3 BauGB am 24.06.1999
Nr. 30 "Eichenäcker-Brachfelder"
in der Fassung der 6. Änderung
Rechtskräftig durch Bekanntmachung gemäß § 10 Abs. 3 BauGB am 05.04.2023
4. Planungsrechtliche Festsetzungen und örtliche Bauvorschriften
5. Stellungnahme zum Artenschutz nach § 44 (1) BNatSchG und USchadG
Nr. 31 "Hechtsberg II"
1. Änderung des Bebauungsplans "Hechtsberg II"
Rechtskräftig durch Bekanntmachung gem. § 10 BauGB am 28. April 2022
Kampfmittelbericht (kann bei der Stadtverwaltung eingesehen werden)
Artenschutzrechtliche Abschätzung
Bebauungsplan "Hechtsberg II"
Rechtskräftig durch Bekanntmachung gemäß § 12 BauGB am 08. April 2010
Nr. 32 "Am Hauserbach"
Rechtskräftig durch Bekanntmachung gemäß § 12 BauGB am 12.05.2005
Nr. 33 "Westliche Eisenbahnstraße - Bahnmeisterei"
Rechtskräftig durch Bekanntmachung gemäß § 10 Abs. 3 BauGB am 22.03.2007
Planungsrechtliche Festsetzungen und örtliche Bauvorschriften
Eingriffs-/Ausgleichsbewertung mit Umweltbericht (§ 2a BauGB)
Nr. 34 "Schochehof"
Rechtskräftig durch Bekanntmachung gemäß § 10 Abs. 3 BauGB am 14.11.2013
Nr. 35 "Badenwerkareal"
Rechtskräftig durch Bekanntmachung gemäß § 10 Abs. 3 BauGB am 05.07.2018
Nr. 36 "In den Reben - Alte Ziegelei"
Rechtskräftig durch Bekanntmachung gemäß § 10 Abs. 3 BauGB am 29.11.2018
3. Vereinfachte Schutzgutbetrachtung und Artenschutz
6. Vorhaben- und Erschließungsplan
Nr. 37 Außenbereichssatzung "Vorderer Einbach Winterseite"
Rechtskräftig durch Bekanntmachung gemäß § 10 Abs. 3 BauGB am 02.11.2018
Nr. 39 "Interkommunales Gewerbegebiet In der Aspen"
Rechtskräftig durch Bekanntmachung nach § 10 Abs. 3 BauGB am 20.04.2011
Schriftliche Festsetzungen - hier: Planungsrechtliche Festsetzungen
Nr. 40 "Dorfstraße"
Rechtskräftig durch Bekanntmachung nach § 10 Abs. 3 BauGB am 14.07.2022
Vorhaben- und Erschließungsplan