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Burg mit Stadt
Bebauungspläne

Bebauungspläne der Stadt Hausach

Der Bebauungsplan wird als verbindlicher Bauleitplan von der Stadt Hausach für einen Teil des Gemeindegebiets in eigener Verantwortung aufgestellt. Der Bebauungsplan wird aus dem Flächennutzungsplan entwickelt und regelt parzellenscharf wie Grundstücke bebaut und genutzt werden können. Im Gegensatz zum Flächennutzungsplan wird der Bebauungsplan durch den Gemeinderat als Satzung beschlossen und durch öffentliche Bekanntmachung rechtskräftig. Im Geltungsbereich eines Bebauungsplans müssen sich alle Bauvorhaben an die Festsetzungen halten.

Im Bebauungsplan werden insbesondere Festsetzungen zur Art der Nutzung (z.B. allgemeines Wohngebiet oder Gewerbegebiet), Maß der Nutzung (z.B. Zahl der Vollgeschosse), die Bauweise oder überbaubare bzw. nicht überbaubare Grundstücksflächen getroffen. Regelungen hierzu enthalten § 9 Baugesetzbuch (BauGB) und die Baunutzungsverordnung (BauNVO).

Nicht das gesamte Gemeindegebiet ist jedoch mit Bebauungsplänen überplant. In bebauten Gebieten ohne Bebauungsplan gilt § 34 BauGB. Als Maßstab zur Beurteilung von Vorhaben in diesen Gebieten wird die Umgebungsbebauung herangezogen.

Außerhalb bebauter Gebiete, im sogenannten "Außenbereich", ist das Bauen nur unter den in § 35 BauGB aufgeführten Voraussetzungen zulässig.

Nachfolgend informieren wir Sie über die derzeit in Aufstellung befindlichen sowie rechtskräftigen Bebauungspläne der Stadt Hausach. Dem beifügten Übersichtsplan können Sie entnehmen, ob Ihr Grundstück im Geltungsbereich eines Bebauungsplans liegt und wenn ja, welcher Bebauungsplan hier gilt.

Aktuell können noch nicht alle Bebauungspläne über die Homepage abgerufen werden.

Offenlage des Entwurfs der 7. Änderung des Bebauungsplans "Hechtsberg südl. B33"

Öffentliche Bekanntmachung:

7. Änderung des Bebauungsplans "Hechtsberg südlich der B 33" mit Örtlichen Bauvorschriften und Umweltbelangen der Stadt Hausach (Ortenaukreis)

Öffentliche Auslegung gemäß § 4a BauGB  i.V.m. § 13a BauGB

Der Gemeinderat der Stadt Hausach hat in der öffentlichen Sitzung am 26.02.2024 den Entwurf des Bebauungsplans "Hechtsberg südlich der B 33" mit den zugehörigen örtlichen Bauvorschriften und Umweltbelangen gebilligt und dessen öffentliche Auslegung gemäß § 4a BauGB i.V.m. § 13 a BauGB beschlossen.

Das Planungsgebiet umfasst insgesamt ca. 12,7 ha. Es grenzt im Südosten an den rechtsgültigen Bebauungsplan "Hechtsberg II". Auch dieser Bebauungsplan "Hechtsberg II" wurde geändert mit dem Ziel, eine den technischen und betrieblichen Erfordernissen entsprechende Baumöglichkeit für die Siloanlagen auszuweisen.

Das Planungsgebiet umfasst neben dem Firmengelände des Sägewerks auch weitere gewerbliche Betriebsgrundstücke.

Der Geltungsbereich wird begrenzt durch die B 33 im Norden, die Einmündung der Ferdinand-Reiß-Straße im Osten und die gewerblichen Grundstücke 1630 - 1633 und 1636 im Süden. Im Westen und Südwesten begrenzt die Straße Hechtsberg und das angrenzende Betriebsgelände des Steinbruchs die Fläche.

Die Abgrenzung des Geltungsbereichs ist im beigefügten Kartenausschnitt dargestellt.

 

Verfahren

Der § 13a BauGB wurde eingeführt mit dem Ziel "Bebauungspläne der Innenentwicklung", die der Wiedernutzbarmachung von Flächen, der Nachverdichtung oder anderen Maßnahmen der Innenentwicklung dienen, in einem beschleunigten Verfahren aufzustellen.

§ 13a BauGB ist auch auf die Änderung und Ergänzung eines Bebauungsplans anwendbar.

 

Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB wurde von der förmlichen frühzeitigen Unterrichtung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen und diese gemeinsam mit der Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

Von der Durchführung der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB und von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind wird abgesehen.

 

Ziele und Zwecke der Planung:

Anlass für die 7. Änderung des Bebauungsplans "Hechtsberg - südlich B 33" ist der Bedarf des Sägewerks Streit nach Erweiterungsflächen für den Neubau einer Halle zum Abstapeln, Hobeln und Verpacken sowie von Trockenkammern. Damit soll gesichert werden, dass sich der Betrieb zeitgemäß und zukunftsorientiert entwickeln kann.

In diesem Rahmen werden auch ergänzende Betriebsanlagen (u.a. Förderband) zur Rationalisierung der Betriebsabläufe im Bereich der vorhandenen Kranbahn eingerichtet.

Zur Realisierung dieses Bauvorhabens ist eine Änderung der Bebauungspläne mit einer Anpassung der First- und Traufhöhe sowie des Baufensters erforderlich. Weiter ist es erforderlich, die ausgewiesene Grünfläche westlich des Bürogebäudes in überbaubare Fläche (Gewerbegebiet) umzuwandeln.

Neben der Ergänzung der Betriebsanlagen für das Sägewerk ist es Ziel der Stadt Hausach, die in diesem Bereich geltenden Bebauungspläne mit den zahlreichen Änderungen in einer neuen Fassung - dieser 7. Änderung - zusammenzufassen. Damit soll die Handhabung des Bebauungsplans für die Bürger, die Stadt, aber auch für die Genehmigungsbehörden, deutlich übersichtlicher gestaltet werden.

 

Die 7. Änderung des Bebauungsplans "Hechtsberg südlich der B 33" mit Umweltbelangen und allen Anlagen wird in der Zeit vom

11.03.2024 bis 12.04.2024 (jeweils einschließlich)

im Stadtbauamt der Stadt Hausach, Hauptstraße 34, 77756 Hausach während den üblichen Dienststunden öffentlich ausgelegt.

Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich im Internet unter der Internet-Adresse https://www.hausach.de/leben-wohnen/bauen-wohnen/bebauungsplaene sowie im zentralen Internetportal des Landes Baden-Württemberg https://www.uvp-verbund.de/kartendienste (Bauleitplanung) eingestellt.

Während der Veröffentlichungsfrist können die Unterlagen bei der Stadt Hausach eingesehen werden. Stellungnahmen sollen elektronisch abgegeben werden oder können bei Bedarf bei der Stadt abgegeben werden oder dort mündlich zur Niederschrift vorgetragen werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

 

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:

  • Umweltbelange, erstellt von Büro Fischer, i.d.F.v. 11.12.2023
  • Artenschutzrechtliche Abschätzung, erstellt von Dr. Boschert, Bioplan, Bühl, i.d.F.v. 27.08.2021
  • Schalltechnische Untersuchung Nr. 2937/4, Heine + Jud, Stuttgart, i.d.F.v. 27.10.2023
  • Schalltechnische Untersuchung, Nr. 3099/b1, Heine + Jud, Stuttgart, i.d.F.v. 22.06.2021

In das Kapitel "Umweltbelange" in der Begründung wurden die Ergebnisse des vorliegenden Artenschutzgutachtens eingearbeitet. Da sich durch die 7. Änderung des Bebauungsplans "Hechtsberg - südlich B 33" Änderungen im Bereich der Flächen angrenzend an den Fußweg zwischen Ferdinand-Reiß-Straße und der B 33 (Flst.Nr. 326/1, 1638/1, 1638 und Teilfläche 1626) ergeben, wurde nur für diesen Bereich die Abschätzung der Umwelterheblichkeit durchgeführt. In dem Kapitel "Umweltbelange" sind folgende Umweltinformationen vorhanden, zu denen zum Teil Behörden und Bürger Stellung genommen haben:

Aussagen zum Artenschutz

Prüfung der Betroffenheit und Verletzung von Verbotstatbeständen nach § 44 BNatSchG erfolge durch Bioplan, Bühl.

Die Gutachter behandelten in ihrer artenschutzrechtlichen Abschätzung den Bereich westlich und östlich des derzeitigen Fußwegs (Eingriffsbereich), der bisher nicht bebaut ist, und dessen direkte Umgebung. Für den übrigen Geltungsbereich der 7. Änderung des Bebauungsplans "Hechtsberg" sind bei allen Baumaßnahmen (Um- und Anbaumaßnahmen sowie Neubau nach Abriss) die artenschutzrechtlichen Belange beim Bauantrag zu beachten.

Die Gutachter kamen zu dem Ergebnis, dass nach der artenschutzrechtlichen Abschätzung inklusive einer Vorortbegehung eine Betroffenheit, aber auch eine Verletzung von Verbotstatbeständen nach § 44 BNatSchG für die Tiergruppen Vögel (verschiedene Arten), Säugetiere (Fledermäuse) und Amphibien (Gelbbauchunke) sowie Gewässer bewohnende Arten und Tiergruppen nicht vollständig auszuschließen sind. Daher wurden Maßnahmen festgesetzt.

Hierzu liegen vor

  • Stellungnahme des LRA Ortenaukreis, Amt für Umweltschutz
  • Stellungnahme des NABU Mittleres Kinzigtal

Aussagen zu Schutzgebieten

Prüfung der Betroffenheit geschützter Bestandteile von Natur und Landschaft

Hierzu liegt vor

  • Stellungnahme des LRA Ortenaukreis, Amt für Umweltschutz
 

Aussagen zu den Schutzgütern

Schutzgut Mensch:

Bestandsbewertung sowie Darstellung und Bewertung der Auswirkungen der Planung auf Wohnen / Gesundheit und Erholung, insbesondere Lärmschutz

Hierzu liegen vor

  • Stellungnahme des Regierungspräsidiums Freiburg, Abt. Umwelt
  • Stellungnahme des Regierungspräsidiums Freiburg, Ref. 21 Raumordnung
  • Stellungnahme des LRA Ortenaukreis, Baurechtsamt
  • Stellungnahme der Deutschen Bahn AG, DB Immobilien Karlsruhe
  • Stellungnahme von Bürgern

Schutzgut Fläche:

Bestandsbewertung sowie Darstellung und Bewertung der Auswirkungen der Planung hinsichtlich Flächennutzung und -verbrauch

Hierzu liegen keine Stellungnahmen vor.

 

Schutzgut Boden:

Bestandsbewertung sowie Darstellung und Bewertung der Auswirkungen der Planung auf die Bodenfunktionen durch Bodenversiegelung und Veränderung der Bodenstrukturen sowie zu Altlasten

Hierzu liegen vor

  • Stellungnahme des Regierungspräsidiums Freiburg, Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau
  • Stellungnahme des LRA Ortenaukreis, Amt für Wasserwirtschaft und Bodenschutz

Schutzgut Wasser:

Bestandsbewertung sowie Darstellung und Bewertung der Auswirkungen der Planung auf Grundwasser und Oberflächengewässer, Hochwasserschutz

Hierzu liegt vor

  • Stellungnahme des LRA Ortenaukreis, Amt für Wasserwirtschaft und Bodenschutz

Schutzgut Klima/Luft:

Bestandsbewertung sowie Darstellung und Bewertung der Auswirkungen der Planung (Bebauung und Versiegelung, Feinstaubbelastung) auf das Lokalklima

Hierzu liegen vor

  • Stellungnahmen von Bürgern

Schutzgut Arten und Biotope:

Bestandsbewertung sowie Darstellung und Bewertung der Auswirkungen der Planung auf Biotoptypen (Gebäude, Grünanlage mit diversen Gehölzen, Teich sowie Aufenthaltsbereiche und Wege, asphaltierter Fußweg mit Bäumen, wassergeb. Decke mit randlich Ruderalvegetation) und Tierlebensräume, insbesondere durch baubedingte Beeinträchtigungen in Folge der Beseitigung von Vegetation sowie durch anlagebedingte Beeinträchtigungen in Folge von Flächeninanspruchnahme

Hierzu liegen vor

  • Stellungnahme des LRA Ortenaukreis, Amt für Umweltschutz
  • Stellungnahme des NABU Mittleres Kinzigtal
  • Stellungnahmen von Bürgern

Schutzgut Orts-/Landschaftsbild:

Bestandsbewertung sowie Darstellung und Bewertung der Auswirkungen der Planung auf Orts- und Landschaftsbild, insbesondere hinsichtlich Vielfalt, Eigenart und Schönheit

Hierzu liegen keine Stellungnahmen vor.

Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter

Kulturdenkmal gemäß § 2 DSchG im Bereich der Flächenausweisung nicht vorhanden

 

Hausach den 07. März 2024

gez.

Wolfgang Hermann
Bürgermeister

 

Öffentliche Bekanntmachung (PDF-Dokument, 210,90 KB, 06.03.2024)

Satzungen (PDF-Dokument, 183,40 KB, 06.03.2024)

Zeichnerischer Teil (PDF-Dokument, 1,46 MB, 06.03.2024)

Schriftliche Festsetzungen (PDF-Dokument, 217,50 KB, 06.03.2024)

Begründung mit Umweltbelangen (PDF-Dokument, 1,58 MB, 06.03.2024) (PDF-Dokument, 1,61 MB, 11.03.2024)

Hinweise und Empfehlungen (PDF-Dokument, 188,50 KB, 06.03.2024)

Übersichtsplan (PDF-Dokument, 993,76 KB, 11.03.2024)

Artenschutzrechtliche Abschätzung (PDF-Dokument, 383,75 KB, 28.10.2021)

Schalltechnische Untersuchung Nr. 3099/61 (PDF-Dokument, 2,64 MB, 28.10.2021)

Schalltechnische Untersuchung Nr. 2937/4 (PDF-Dokument, 7,59 MB, 06.03.2024)

Zusammenstellung der eingegangenen Anregungen anlässlich der Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB (PDF-Dokument, 764,06 KB, 06.03.2024)

Nr. 14 "Stadtmitte" (Kloster - Abt-Speckle-Straße)