Bebauungspläne der Stadt Hausach
Der Bebauungsplan wird als verbindlicher Bauleitplan von der Stadt Hausach für einen Teil des Gemeindegebiets in eigener Verantwortung aufgestellt. Der Bebauungsplan wird aus dem Flächennutzungsplan entwickelt und regelt parzellenscharf wie Grundstücke bebaut und genutzt werden können. Im Gegensatz zum Flächennutzungsplan wird der Bebauungsplan durch den Gemeinderat als Satzung beschlossen und durch öffentliche Bekanntmachung rechtskräftig. Im Geltungsbereich eines Bebauungsplans müssen sich alle Bauvorhaben an die Festsetzungen halten.
Im Bebauungsplan werden insbesondere Festsetzungen zur Art der Nutzung (z.B. allgemeines Wohngebiet oder Gewerbegebiet), Maß der Nutzung (z.B. Zahl der Vollgeschosse), die Bauweise oder überbaubare bzw. nicht überbaubare Grundstücksflächen getroffen. Regelungen hierzu enthalten § 9 Baugesetzbuch (BauGB) und die Baunutzungsverordnung (BauNVO).
Nicht das gesamte Gemeindegebiet ist jedoch mit Bebauungsplänen überplant. In bebauten Gebieten ohne Bebauungsplan gilt § 34 BauGB. Als Maßstab zur Beurteilung von Vorhaben in diesen Gebieten wird die Umgebungsbebauung herangezogen.
Außerhalb bebauter Gebiete, im sogenannten "Außenbereich", ist das Bauen nur unter den in § 35 BauGB aufgeführten Voraussetzungen zulässig.
Nachfolgend informieren wir Sie über die derzeit in Aufstellung befindlichen sowie rechtskräftigen Bebauungspläne der Stadt Hausach. Dem beifügten Übersichtsplan können Sie entnehmen, ob Ihr Grundstück im Geltungsbereich eines Bebauungsplans liegt und wenn ja, welcher Bebauungsplan hier gilt.
Aktuell können noch nicht alle Bebauungspläne über die Homepage abgerufen werden.
Öffentliche Bekanntmachung - Aufstellung des Bebauungsplans "Kreuzberg II"
Öffentliche Bekanntmachung
Aufstellung des Bebauungsplans „Kreuzberg II“
Der Gemeinderat der Stadt Hausach hat in seiner öffentlichen Sitzung am 21.06.2021 auf Grund von § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, für den Bereich „Kreuzberg II“ einen Bebauungsplan aufzustellen.
Die Fläche des Plangebiets umfasst ca. 3,0 ha und ergibt sich aus dem Kartenausschnitt.
Ziele und Zwecke der Planung
Ein wesentliches Planungsziel der Stadt Hausach besteht in der Sicherung und Stärkung der Wohnfunktion und gleichzeitig der maßvolle Umgang mit den verfügbaren Flächen. Vor diesem Hintergrund wird die Erschließung des ca. 3,0 ha umfassenden Wohnbaugebiets „Kreuzberg II“ zur lokalen Versorgung der Bevölkerung angestrebt. Zur Sicherung der städtebaulichen Entwicklung und Ordnung ist die Aufstellung eines Bebauungsplans mit örtlichen Bauvorschriften erforderlich.
Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit nach § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
Hausach, den 22.07.2021
gez.
Wolfgang Hermann
Bürgermeister
Öffentliche Bekanntmachung - Änderungsbeschluss und Öffentliche Auslegung der 4. Änderung des Bebauungsplans "Kloster"
Bebauungsplan „Kloster“ und örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan in der Fassung der 4. Änderung im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB
- Änderungsbeschluss
- Öffentliche Auslegung des Änderungsentwurfs
- Beteiligung der Öffentlichkeit
Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 09. Mai 2022 aufgrund von § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 1 Abs. 8 BauGB beschlossen, den Bebauungsplan „Kloster“ mit örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan zum 4. Mal im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB zu ändern. In gleicher Sitzung wurde der Entwurf der 4. Änderung des Bebauungsplans „Kloster“ sowie der örtlichen Bauvorschriften gebilligt und beschlossen die Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Da es sich um ein beschleunigtes Verfahren nach § 13a BauGB handelt, wurde von der Umweltprüfung, dem Umweltbericht und der Angabe, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, abgesehen (nach § 13a Abs. 3 Nr. 1 BauGB).
Die Abgrenzung des Geltungsbereichs ist in beigefügtem Kartenausschnitt dargestellt.
Ziele und Zwecke der Planänderung:
Mit der 4. Änderung des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan sollen die im Änderungsbereich vorliegenden, sehr unterschiedlichen Funktionen (Gewerbe, Wohnen, Arztpraxen) gesichert und aufeinander abgestimmt werden.
Der Änderungsbeschluss wird hiermit nach § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
Der Entwurf des Bebauungsplans „Kloster“ und der örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan in der Fassung der 4. Änderung wird mit der Begründung, dem Übersichtsplan sowie der Artenschutzrechtlichen Abschätzung des Büros BIOPLAN auf die Dauer eines Monats
vom 30.05.2022 bis einschließlich 30.06.2022 (Auslegungsfrist)
im Rathaus Hausach, Bauamt, Hauptstraße 34, Zimmer 221 während der üblichen Dienststunden öffentlich ausgelegt.Ergänzend können weitere Termine vereinbart werden.
Der Entwurf des Bebauungsplans „Kloster“ und der örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan in der Fassung der 4. Änderung wird mit der Begründung, dem Übersichtsplan sowie der Artenschutzrechtlichen Abschätzung und dieser Bekanntmachung für die Dauer der Auslegung in das Internet eingestellt unter der Adresse www.hausach.de/leben-wohnen/bauen-wohnen/bebauungsplaene .
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zu dem Bebauungsplanentwurf sowie dem Entwurf der örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan abgegeben werden.
Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der vollen Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Stellungnahmen werden auf jeden Fall entgegengenommen, auch wenn Sie dieser Bitte nicht entsprechen.
Es wird darauf hingewiesen, dass zur Bearbeitung des Anliegens bei Stellungnahmen von Bürgerinnen und Bürgern personenbezogene Daten wie Vor- und Familiennamen sowie die Anschrift gespeichert werden. Zum Satzungsbeschluss werden die vorgebrachten Informationen dem Gemeinderat anonymisiert zur Entscheidungsfindung vorgelegt.
Es wird zudem darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bebauungsplanänderung und die örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Der Beschluss zur öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht.
Beteiligung der Öffentlichkeit:
Die Beteiligung der Öffentlichkeit findet im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB statt. Dabei wird Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.
Hausach, den 19.05.2022
gez.
Wolfgang Hermann
Bürgermeister
Deckblatt zum Zeichnerischen Teil
Deckblätt zur Zeichenerklärung und zur Nutzungsschablone
Deckblätter zum Gestaltungsplan
Öffentliche Bekanntmachung - Änderungsbeschluss und öffentliche Auslegung der 6. Änderung des Bebauungsplans "Eichenäcker-Brachfelder"
Bebauungsplan „Eichenäcker-Brachfelder“ und örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan in der Fassung der 6. Änderung im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB
- Änderungsbeschluss
- Öffentliche Auslegung des Änderungsentwurfs
- Beteiligung der Öffentlichkeit
Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 09. Mai 2022 aufgrund von § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 1 Abs. 8 BauGB beschlossen, den Bebauungsplan „Eichenäcker-Brachfelder“ mit örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan zum 6. Mal im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB zu ändern. In gleicher Sitzung wurde der Entwurf der 6. Änderung des Bebauungsplans „Eichenäcker-Brachfelder“ sowie der örtlichen Bauvorschriften gebilligt und beschlossen die Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Da es sich um ein beschleunigtes Verfahren nach § 13a BauGB handelt, wurde von der Umweltprüfung, dem Umweltbericht und der Angabe, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, abgesehen (nach § 13a Abs. 3 Nr. 1 BauGB).
Der Änderungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 3.995 m² mit folgenden Grundstücken:
Flst.Nr. 542, 543 (Teil), 545/4, 549/11-13, 1952 sowie 1977 – 1980.
Im Einzelnen gilt der gemeinsame zeichnerische und textliche Teil des Bebauungsplans in der Fassung der 6. Änderung, jeweils in der Fassung vom 13.04.2022.
Der Änderungsbereich ist in beigefügtem Kartenausschnitt dargestellt.
Ziele und Zwecke der Planänderung
Mit der 6. Änderung des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Neubebauung und Nachverdichtung im Bestand geschaffen werden.
Der Änderungsbeschluss wird hiermit nach § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
Der Entwurf des Bebauungsplans „Eichenäcker-Brachfelder“ und der örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan in der Fassung der 6. Änderung wird mit der Begründung sowie der Stellungnahme zum Artenschutz nach § 44 Abs. 1 BNatSchG und USchadG auf die Dauer eines Monats
vom 30.05.2022 bis einschließlich 30.06.2022 (Auslegungsfrist)
im Rathaus Hausach, Bauamt, Hauptstraße 34, Zimmer 221 während der üblichen Dienststunden öffentlich ausgelegt.Ergänzend können weitere Termine vereinbart werden.
Der Entwurf des Bebauungsplans „Eichenäcker-Brachfelder“ und der örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan in der Fassung der 6. Änderung wird mit der Begründung, dem Übersichtsplan sowie der Stellungnahme zum Artenschutz nach § 44 Abs. 1 BNatSchG und USchadG und dieser Bekanntmachung für die Dauer der Auslegung in das Internet eingestellt unter der Adresse www.hausach.de/leben-wohnen/bauen-wohnen/bebauungsplaene .
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zu dem Bebauungsplanentwurf sowie dem Entwurf der örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan abgegeben werden.
Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der vollen Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Stellungnahmen werden auf jeden Fall entgegengenommen, auch wenn Sie dieser Bitte nicht entsprechen.
Es wird darauf hingewiesen, dass zur Bearbeitung des Anliegens bei Stellungnahmen von Bürgerinnen und Bürgern personenbezogene Daten wie Vor- und Familiennamen sowie die Anschrift gespeichert werden. Zum Satzungsbeschluss werden die vorgebrachten Informationen dem Gemeinderat anonymisiert zur Entscheidungsfindung vorgelegt.
Es wird zudem darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bebauungsplanänderung und die örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Der Beschluss zur öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht.
Beteiligung der Öffentlichkeit
Die Beteiligung der Öffentlichkeit findet im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB statt. Dabei wird Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.
Hausach, den 19.05.2022
gez.
Wolfgang Hermann
Bürgermeister
Planungsrechtliche Festsetzungen und örtliche Bauvorschriften
Stellungnahme zum Artenschutz nach § 44 Abs. 1 BNatSchG und USchadG
Nr. 1 "Hechtsberg"
nördlich der Bahnlinie
in der Fassung der 2. Änderung
Nr. 4 "Kleingartengelände Exerzierplatz"
Rechtskräftig durch Bekanntmachung gem. § 10 Abs. 3 BauGB am 07.11.2002
Nr. 8 "Ehemaliges Sägewerk Streit"
In der Fassung der 3. Änderung
Rechtskräftig durch Bekanntmachung gemäß § 10 Abs. 3 BauGB am 24.09.2020
Nr. 9 "Schänzlestraße"
Rechtskräftig durch Bekanntmachung gemäß § 12 BauGB am 26.10.2000
Überschlägige Ermittlung der Lärmbelastung und Vorschlag möglicher Maßnahmen
Nr. 10 "Hauptstraße Gartenstraße"
Nr. 11 "Hauptstraße - Gewerbekanal"
Rechtskräftig durch Bekanntmachung gem. § 12 BauGB am 05.03.1993
Nr. 12 "Kirche-Schloßstraße"
In der Fassung der 5. Änderung
Rechtskräftig durch Bekanntmachung gem. § 10 Abs. 3 BauGB am 02. Juni 2022
Gemeinsame Begründung zum Bebauungsplan
Planungsrechtliche Festsetzungen und örtliche Bauvorschriften
Orientierende Untersuchung (OU) Altstandort AS Expressreinigung Navarro
Nr. 15 "Hausach Ost"
in der Fassung der 3. Änderung
Rechtskräftig durch Bekanntmachung gemäß § 12 BauGB am 23.10.1984
Nr. 17 "Brachfelder I"
Nr. 19 "Vorderer Einbach Gewerbegebiet"
In der Fassung der 1. Änderung
Rechtskräftig durch Bekanntmachung gemäß § 10 Abs. 3 BauGB am 24.05.2018
Nr. 21 "Hegerfeld West"
Rechtskräftig durch Bekanntmachung gemäß § 12 BauGB am 15.10.1998
Nr. 22 "In den Reben"
Rechtskräftig durch Bekanntmachung gemäß § 12 BauGB am 15.10.1998
1. Änderung des Bebauungsplans "In den Reben"
rechtskräftig durch Bekanntmachung gemäß § 12 BauGB am 27.05.2004
Nr. 23 "Hegerfeld zwischen Hegerfeldstraße und Gerwigstraße"
Nr. 25 "Hegerfeld nördlich der Gerwigstraße"
Rechtskräftig nach § 12 BauGB durch ortsübliche Bekanntmachung am 15.09.1990
1. Änderung:
Nr. 28 "In den Reben - Kindergarten"
Rechtskräftig nach § 12 BauGB durch ortsübliche Bekanntmachung am 26.03.1993
1. Änderung: Rechtskräftig nach § 12 BauGB durch ortsübliche Bekanntmachung am 26.05.1995
Nr. 29 "Hausach West - Hauptstraße"
Rechtskräftig durch Bekanntmachung nach § 10 Abs. 3 BauGB am 24.06.1999
Nr. 30 "Eichenäcker-Brachfelder"
in der Fassung der 5. Änderung
Rechtskräftig durch Bekanntmachung gemäß § 10 Abs. 3 BauGB am 30.06.2017
Nr. 31 "Hechtsberg II"
1. Änderung des Bebauungsplans "Hechtsberg II"
Rechtskräftig durch Bekanntmachung gem. § 10 BauGB am 28. April 2022
Artenschutzrechtliche Abschätzung
Bebauungsplan "Hechtsberg II"
Rechtskräftig durch Bekanntmachung gemäß § 12 BauGB am 08. April 2010
Nr. 32 "Am Hauserbach"
Rechtskräftig durch Bekanntmachung gemäß § 12 BauGB am 12.05.2005
Nr. 33 "Westliche Eisenbahnstraße - Bahnmeisterei"
Rechtskräftig durch Bekanntmachung gemäß § 10 Abs. 3 BauGB am 22.03.2007
Planungsrechtliche Festsetzungen und örtliche Bauvorschriften
Eingriffs-/Ausgleichsbewertung mit Umweltbericht (§ 2a BauGB)
Nr. 34 "Schochehof"
Rechtskräftig durch Bekanntmachung gemäß § 10 Abs. 3 BauGB am 14.11.2013
Nr. 35 "Badenwerkareal"
Rechtskräftig durch Bekanntmachung gemäß § 10 Abs. 3 BauGB am 05.07.2018
Nr. 36 "In den Reben - Alte Ziegelei"
Rechtskräftig durch Bekanntmachung gemäß § 10 Abs. 3 BauGB am 29.11.2018
3. Vereinfachte Schutzgutbetrachtung und Artenschutz
6. Vorhaben- und Erschließungsplan
Nr. 37 Außenbereichssatzung "Vorderer Einbach Winterseite"
Rechtskräftig durch Bekanntmachung gemäß § 10 Abs. 3 BauGB am 02.11.2018
Nr. 38 "Am Bahnhof"
Rechtskräftig durch Bekanntmachung gemäß § 10 Abs. 3 BauGB am 24.09.2020
Raumordnerische und städtebauliche Auswirkungsanalyse (Imakomm)
Stellungnahme: Kaufkraftpotenzialanalyse Nahrungs- und Genussmittel (Imakomm)
Städtebaulich und raumordernisch orientierte Auswirkungsanalyse (ecostra)
Nr. 39 "Interkommunales Gewerbegebiet In der Aspen"
Rechtskräftig durch Bekanntmachung nach § 10 Abs. 3 BauGB am 20.04.2011
Schriftliche Festsetzungen - hier: Planungsrechtliche Festsetzungen