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Burg mit Stadt
Bebauungspläne

Bebauungspläne der Stadt Hausach

Der Bebauungsplan wird als verbindlicher Bauleitplan von der Stadt Hausach für einen Teil des Gemeindegebiets in eigener Verantwortung aufgestellt. Der Bebauungsplan wird aus dem Flächennutzungsplan entwickelt und regelt parzellenscharf wie Grundstücke bebaut und genutzt werden können. Im Gegensatz zum Flächennutzungsplan wird der Bebauungsplan durch den Gemeinderat als Satzung beschlossen und durch öffentliche Bekanntmachung rechtskräftig. Im Geltungsbereich eines Bebauungsplans müssen sich alle Bauvorhaben an die Festsetzungen halten.

Im Bebauungsplan werden insbesondere Festsetzungen zur Art der Nutzung (z.B. allgemeines Wohngebiet oder Gewerbegebiet), Maß der Nutzung (z.B. Zahl der Vollgeschosse), die Bauweise oder überbaubare bzw. nicht überbaubare Grundstücksflächen getroffen. Regelungen hierzu enthalten § 9 Baugesetzbuch (BauGB) und die Baunutzungsverordnung (BauNVO).

Nicht das gesamte Gemeindegebiet ist jedoch mit Bebauungsplänen überplant. In bebauten Gebieten ohne Bebauungsplan gilt § 34 BauGB. Als Maßstab zur Beurteilung von Vorhaben in diesen Gebieten wird die Umgebungsbebauung herangezogen.

Außerhalb bebauter Gebiete, im sogenannten "Außenbereich", ist das Bauen nur unter den in § 35 BauGB aufgeführten Voraussetzungen zulässig.

Nachfolgend informieren wir Sie über die derzeit in Aufstellung befindlichen sowie rechtskräftigen Bebauungspläne der Stadt Hausach. Dem beifügten Übersichtsplan können Sie entnehmen, ob Ihr Grundstück im Geltungsbereich eines Bebauungsplans liegt und wenn ja, welcher Bebauungsplan hier gilt.

Aktuell können noch nicht alle Bebauungspläne über die Homepage abgerufen werden.

Öffentliche Bekanntmachung - Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs und des Entwurfs der örtlichen Bauvorschriften „Kreuzberg II“

Bekanntmachung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. § 215a BauGB

Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs und des Entwurfs der örtlichen Bauvorschriften „Kreuzberg II“

Der Gemeinderat der Stadt Hausach hat in seiner öffentlichen Sitzung am 23.09.2024 beschlossen, den Entwurf des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften „Kreuzberg II“ gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 215a BauGB öffentlich auszulegen.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes und der örtlichen Bauvorschriften ergibt sich aus der Planskizze (PDF-Dokument, 254,43 KB, 25.09.2024).

Der Bebauungsplanentwurf vom 12.09.2024 und der Entwurf der Örtlichen Bauvorschriften vom 12.09.2024, jeweils mit Begründung vom 12.09.2024 und einschließlich des Umweltberichtes vom 04.09.2024 sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 27.09.2024 bis einschließlich 28.10.2024 unter https://www.hausach.de/leben-wohnen/bauen-wohnen/bebauungsplaene  veröffentlicht. Zusätzlich liegen die o. a. Unterlagen in diesem Zeitraum bei der Stadt Hausach, Hauptstraße 34, 77756 Hausach, öffentlich aus.

Innerhalb der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen bei der Gemeinde abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:

  • Umweltbericht mit Untersuchungen zu den Schutzgütern Mensch, Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser, Klima / Luft, Orts- / Landschaftsbild, Kultur- und sonstige Sachgüter mit Darstellung des Eingriffsumfangs und Darstellung der Kompensationsmaßnahmen.
  • Artenschutzrechtliche Untersuchung zu Fledermäusen, Vogelarten, Haselmaus, Reptilien.
    Untersuchung der Lebensraumstrukturen und Benennung von Vermeidungsmöglichkeiten, um eine Gefährdung oder Beeinträchtigung geschützter Tier- und Pflanzenzarten zu vermeiden.
  • Antrag auf Streuobstumwandlung mit Darstellung und Bewertung der betroffenen Streuobstbestände sowie der vorgesehenen Ausgleichsmaßnahmen.
  • Geotechnischer Bericht
    Geotechnische Beratung, die Angaben zum geplanten Kanal- und Straßenbau, zur Versickerungsfähigkeit des Untergrundes sowie allgemeine Angaben zur Bebaubarkeit für eine Wohnbebauung enthält.
  • Verkehrstechnische Untersuchung der verkehrlichen Erschließung des Baugebietes mit fachlicher Bewertung.
  • Schalltechnische Untersuchung mit Aussagen der Schallimmissionen im Plangebiet sowie die durch das zusätzliche Verkehrsaufkommen verursachten Schallemissionen im Bestand.
  • Umweltinformationen aus verfügbaren Stellungnahmen:
    • Geotechnische Hinweise zum Bodenaufbau im Baugebiet
    • Hinweis auf Verlust landwirtschaftlicher Flächen der Bodenqualität Grenzflur
    • Hinweis auf Unterschreitung des gesetzlich vorgeschriebenen Waldabstandes mit dem Baugebiet
    • Inanspruchnahme von Waldflächen und Hinweis auf die erforderliche Waldumwandlung
    • Hinweis auf mögliche Hochwasserrisiken durch Hangwasser im Starkregenfall
    • Hinweis auf geschützte Tiere (Amphibien, Fledermäuse) und Streuobstbestände im Plangebiet
    • Hinweise auf Quellen und Erdrutsche im Plangebiet
    • Bedenken zur Verschattung der Bestandsbebauung durch das Plangebiet
    • Hinweis auf Erforderlichkeit einer schalltechnischen Untersuchung
    • Hinweis zu den Auswirkungen der Zunahme des Verkehrsaufkommens
 

Hausach, den 26.09.2024

 

Wolfgang Hermann

Bürgermeister

 

Bekanntmachung (PDF-Dokument, 624,54 KB, 25.09.2024)

Satzungen (PDF-Dokument, 103,05 KB, 25.09.2024)

Zeichnerischer Teil (PDF-Dokument, 1,41 MB, 25.09.2024)

Schriftlicher Teil (Planungsrechtliche Festsetzungen und örtliche Bauvorschriften) (PDF-Dokument, 407,68 KB, 25.09.2024)

Begründung (PDF-Dokument, 3,11 MB, 25.09.2024)

Umweltbericht (PDF-Dokument, 2,63 MB, 25.09.2024)

Spezielle Artenschutzrechtliche Prüfung (PDF-Dokument, 5,12 MB, 25.09.2024)

Antrag auf Streuobstumwandlung (PDF-Dokument, 15,8 MB, 25.09.2024)

Geotechnischer Bericht (PDF-Dokument, 13,7 MB, 25.09.2024)

Verkehrstechnische Untersuchung (PDF-Dokument, 4,67 MB, 25.09.2024)

Schalltechnische Untersuchung (PDF-Dokument, 6,79 MB, 25.09.2024)

Geländeschnitt GLS1 (PDF-Dokument, 107,92 KB, 25.09.2024)

Geländeschnitt GLS2 (PDF-Dokument, 101,25 KB, 25.09.2024)

Geländeschnitt GLS3 (PDF-Dokument, 119,10 KB, 25.09.2024)

Geländeschnitt GLS4 (PDF-Dokument, 119,43 KB, 25.09.2024)

Geländeschnitt GLS5 (PDF-Dokument, 103,28 KB, 25.09.2024)

Abwägungstabelle der eingegangenen Stellungnahmen vom 08.08.2022 - 16.09.2022 (PDF-Dokument, 1,37 MB, 25.09.2024)

Öffentliche Bekanntmachung - Aufstellung des Bebauungsplans und der Örtlichen Bauvorschriften für den Bereich "Martinshof" in Hausach

Öffentliche Bekanntmachung

Aufstellung des Bebauungsplans und der Örtliche Bauvorschriften für den Bereich "Martinshof" in Hausach

Der Gemeinderat der Stadt Hausach hat am 23.09.2024 in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, für den Bereich „Martinshof“ einen Bebauungsplan einschließlich örtlicher Bauvorschriften aufzustellen und eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Für den Planbereich ist das Plankonzept vom 19.08.2024 maßgebend.

Er ergibt sich aus folgendem Kartenausschnitt (PNG-Bilddatei, 78,19 KB, 02.10.2024).

 

Ziele und Zwecke der Planung

Mit dem Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zum Erhalt, zur Entwicklung und zur langfristigen Nutzung des bestehenden Martinshofes geschaffen werden. Zu diesem Zweck werden im Bereich der Bestandgebäude die zulässigen Nutzungen (überwiegend Ferienwohnungen) geregelt und darüber hinaus die Errichtung von 7 Ferienhäusern und einem zusätzlichen Gebäude (alter Speicher) im Umfeld des Hofes zugelassen.

 

Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung

Der Bebauungsplanentwurf vom 19.08.2024 und der Entwurf der Örtlichen Bauvorschriften vom 19.08.2024, jeweils mit Begründung vom 19.08.2024 und einschließlich des Umweltberichtes vom 19.08.2024 sowie weiterer Anlagen werden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 14.10.2024 bis einschließlich 15.11.2024 unter www.hausach.de/leben-wohnen/bauen-wohnen/bebauungsplaene veröffentlicht.

Zusätzlich liegen die o. a. Unterlagen in diesem Zeitraum bei der Stadt Hausach, Bauamt, Hauptstraße 34, 77756 Hausach, öffentlich aus.

Innerhalb der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen bei der Gemeinde abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch an bauamt(@)hausach.de übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden.

 

Hausach, den 10.10.2024

gez.
Wolfgang Hermann
Bürgermeister

 

Öffentliche Bekanntmachung (PDF-Dokument, 207,82 KB, 02.10.2024)

Geltungsbereich M. 1:1000 vom 19.08.2024 (PDF-Dokument, 76,79 KB, 02.10.2024)

Zeichnerischer Teil, RS Ingenieure vom 19.08.2024 (PDF-Dokument, 157,33 KB, 02.10.2024)

Bebauungsvorschriften bestehend aus planungsrechtlichen Festsetzungen und örtlichen Bauvorschriften, RS Ingenieure vom 19.08.2024 (PDF-Dokument, 241,74 KB, 02.10.2024)

Gemeinsame Begründung, RS Ingenieure vom 19.08.2024 (PDF-Dokument, 1,82 MB, 02.10.2024)

Anlage 1 zur Begründung: spezielle artenschutzrechtliche Prüfung, Bioplan vom 12.08.2024 (PDF-Dokument, 1,01 MB, 02.10.2024)

Anlage 2 zur Begründung: Umweltbericht, Zink Ingenieure vom 19.08.2024 (PDF-Dokument, 3,96 MB, 02.10.2024)

Nr. 14 "Stadtmitte" (Kloster - Abt-Speckle-Straße)