Kontakt
Kontakt Stadt Hausach:
Bürgermeister
Wolfgang Hermann
Stadtkämmerer
Werner Gisler (insbesondere Förderprogramm ELR)
Telefonnummer: 07831 79-21
Faxnummer: 07831 79-57
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Hausachs Initiativen für die Wirtschaft
Die Wirtschaftsförderung der Stadt Hausach unterstützt angesiedelte und ansiedlungswillige Unternehmen in allen Fragen und ergreift darüber hinaus auf vielen wirtschaftsrelevanten Gebieten die Initiative, um die Attraktivität des Standortes zu sichern:
- kostenlose Abwicklung von Förderprogramm ELR (Entwicklungsprogr. Ländl. Raum) als Investitionskostenzuschuss (siehe unten)
- Tag der offenen Tür für Gewerbebetriebe
- Ergänzung der Personalakquise angesiedelter Unternehmen
- Aktive Steigerung des Bekanntheitsgrades von ansässigen Betrieben
- Hilfestellung bei Genehmigungsverfahren oder Auflagen
- Bedarfsgerechte Parzellierung der Gewerbegrundstücke
- langfristige Vorhaltung von Reserveflächen für bereits angesiedelte Betriebe
- Förderung von öffentlichem Nahverkehr mit speziellen Werksbuslinien
- Nahwärmeversorgung mit Holz-Hackschnitzel-Anlage
- Ortskernverschönerung zur Steigerung der Lebensqualität
- Umwidmung von Stadthalle in Kulturhalle
- Projektierung interkommunaler Gewerbegebiete
Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR)
Bekanntmachung des Ministeriums für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz über die Ausschreibung des Jahresprogramms 2025
vom 31. Mai 2024
Das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) schreibt hiermit das Jahresprogramm 2025 zum Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) aus. Grundlage ist die Verwaltungsvorschrift zum Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum - ELR - vom 9. Juli 2014, geändert durch Verwaltungsvorschrift des MLR vom 14. Januar 2021 (GABl. 2021, S. 101) mit EFRE-Ergänzung vom 22. März 2022 (www.mlr.baden-wuerttemberg.de, Stichwort „ELR").
Grundsätzliches
Das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) ist das zentrale Förderinstrument zur Stärkung und Weiterentwicklung des Ländlichen Raums in Baden-Württemberg. Ziel des ELR ist die integrierte Strukturentwicklung. Jedes geförderte Projekt ist im Jahr der Programmaufnahme zu beginnen und leistet in einem der vier Förderschwerpunkte Innenentwicklung/Wohnen, Grundversorgung, Arbeiten oder Gemeinschaftseinrichtungen einen Beitrag zur Strukturverbesserung der Gemeinden. Einzelheiten zu den jeweiligen Fördersätzen können der Fördersatztabelle ELR entnommen werden.
Ziel der Landesregierung ist es, den Flächenverbrauch weiter zu reduzieren und den Folgen des Klimawandels entgegenzuwirken. Hierbei sollen gezielt modellhafte Wohnumfeldmaßnahmen, die dem Klimaschutz und der Klimaanpassung dienen, angestoßen und gefördert werden (vgl. auch Anlage). Das ELR ist darüber hinaus offen für innovative Ansätze, die z. B. die Nachnutzung ehemaliger Trafohäuschen (auch Turmstation oder Trafoturm genannt), die Mehrfachnutzung von Gebäuden/innerörtlicher Flächen oder vorhandener Bausubstanz ermöglichen, wenn die Projekte zur Belebung und Stabilisierung der Ortskerne beitragen.
Klimaschutz durch Förderzuschlag bei CO2-Speicherung
Bauen mit nachwachsenden Rohstoffen wird vor dem Hintergrund der klimatischen Veränderungen immer wichtiger. Durch Förderanreize möchte das ELR diesen Prozess unterstützen. Zudem soll der Vorbildcharakter zum Beispiel des Bauens mit Holz belebt werden, um Nachahmer anzuregen. Bei überwiegendem Einsatz ressourcenschonen-der, CO2-bindender Baustoffe (wie z.B. Holz) als neue wesentliche Tragwerkskonstruktion wird deshalb der Fördersatz um 5 %-Punkte erhöht. Bis auf Projekte im Förderschwerpunkt Grundversorgung können Neubauprojekte nur noch bei Erfüllung dieser Vorgabe gefördert werden. Bei Förderanträgen zum Bau von eigengenutzten Einfamilienhäusern ist die hervorgehobene strukturelle Bedeutung zu begründen, um in die Förderung gelangen zu können.
Der Einsatz von CO2-bindenden Baustoffen ist durch eine zusätzliche Erklärung (Formular ELR-9) mit der Antragstellung zu bestätigen.
Anpassung an aktuelle EU-Beihilfevorgaben
Analog zur neuen Verordnung (EU) Nr. 2023/2831 (sog. De-minimis-Verordnung) erfolgt für alle beihilferelevanten Projekte eine Anhebung des Höchstbetrags pro Unternehmen auf bis zu 300.000 Euro. Künftig ist in der Folge in allen beihilferelevanten Förderschwerpunkten eine einheitliche Förderung von regulär max. 250.000 Euro bzw. für Projekte mit CO2-speichernden Baustoffen in der Tragwerkskonstruktion max. 300.000 Euro sowohl auf der Grundlage der De-minimis-Verordnung, wie auch der AGVO möglich. Einzelheiten können der Fördersatztabelle ELR entnommen werden.
Förderschwerpunkt Innenentwicklung/Wohnen
Ziel ist, für diesen Schwerpunkt rund die Hälfte der zur Verfügung stehenden Mittel einzusetzen. Im Fokus steht die Aktivierung von innerörtlichen Wohnraum durch
Umnutzungen leerstehender Gebäude,
Aufstockungen von Bestandsgebäuden,
umfassende Modernisierungen,
innerörtliche Nachverdichtungen,
sowie die Gestaltung von modellhaften kommunalen Wohnumfeldmaßnahmen.
Gefördert werden Projekte in den Ortskernen sowie den Siedlungsflächen aus den 60er-Jahren und aus den 70er-Jahren, sofern diese direkt an die Ortskerne oder die Siedlungsflächen der 60er-Jahre angrenzen. Bei Antragstellung ist dies mit einem Lageplan nachzuweisen.
Förderfähig sind durch den Antragsteller (oder Verwandte ersten und zweiten Grades) eigengenutzte Wohnungen als auch Mietwohnungen zur Fremdnutzung (nicht in Neubauten). Bauvorhaben im Bestand, die in der Gebäudeeinheit ausschließlich Mietwohnungen oder neben eigengenutzten Wohnungen mehr als eine Mietwohnung enthalten, sind beihilferechtlich als „marktrelevant“ zu betrachten. Die Förderung ist unter den Vorgaben der Verordnung (EU) Nr. 2023/2381 (De-minimis-Verordnung) möglich. Die im Koalitionsvertrag festgehaltene Anpassungsstrategie zum Bauen im Bestand wird forciert. Künftig soll bei der Vergabe von Fördermitteln noch mehr als bisher auf eine flächensparende Bauweise bzw. die Reduktion der überbauten Fläche und intensiverer Flächennutzung durch flächensparsame Bauweise Wert gelegt werden. Anträge für mehrgeschossige Bauvorhaben werden deshalb vorrangig priorisiert.
Förderschwerpunkt Arbeiten
Zur Stärkung der dezentralen Wirtschafts- und Siedlungsstruktur sollen kleine und mittlere Betriebe unterstützt werden. Dazu gehören auch neue Organisationsformen wie Co-Working oder Kooperationen in Mehrfunktionshäusern.
Für die innerörtliche Weiterentwicklung werden im Förderschwerpunkt Arbeiten vor allem die Entflechtung störender Gemengelagen in den Ortskernen gefördert. Dazu zählt beispielsweise die Verlagerung eines emissionsstarken Betriebs, um die freiwerdende innerörtliche Fläche anschließend einer nachbarschaftsverträglichen Nachnutzung zuzuführen.
Verfahren
Voraussetzung für die Aufnahme in das Jahresprogramm 2025 ist ein kommunaler Aufnahmeantrag mit aktuellen Darlegungen zur strukturellen Ausgangslage und zu den Entwicklungszielen. Der Zusammenhang zu den geplanten Einzelprojekten ist darzustellen.
Es können nur Einzelprojekte angemeldet werden, deren bauliche Umsetzung 2025 beginnt.
Es wird darauf hingewiesen, dass alle erforderlichen Unterlagen zur Antragstellung vollständig vorliegen müssen, damit die Anträge bearbeitet werden können (siehe Formular ELR-1/1). Die für die Antragstellung notwendigen aktuellen Formulare sowie weitergehende Informationen sind unter der Internetadresse:
https://rp.baden-wuerttemberg.de/themen/land/elr
abzurufen.
Anträge auf Aufnahme in das Förderprogramm können ausschließlich von den Städten/Gemeinden gestellt werden. Diese Aufnahmeanträge enthalten auch die privaten Projekte.
Reichen Sie deshalb die Unterlagen zu den privaten Projekten bis spätestens 30. August 2024 bei der Stadtverwaltung Hausach ein.
Sollten Sie ein Projekt planen, für das eine Förderung in Frage kommen könnte, so wenden Sie sich an die Stadtverwaltung, Werner Gisler, Tel. 07831/7921, E-Mail: w.gisler(@)hausach.de, um die erforderlichen Unterlagen abzustimmen.