Wahlscheinantrag online beantragen
Zur Bundestagswahl am 23. Februar 2025 können Wahlscheine (Briefwahl) neben den herkömmlichen Beantragungsarten persönlich oder schriftlich (Telefax, E-Mail) auch durch sonstige dokumentierbare Übermittlung in elektronischer Form beantragt werden (§ 27 BWO).
Wir bieten für Sie hier zusätzlich die Onlinebeantragung eines Wahlscheins (Briefwahlunterlagen) an. Bei Aufruf erhalten Sie ein Erfassungsformular für Ihre Antragsdaten.
Die Daten auf Ihrer vorliegenden Wahlbenachrichtigung müssen Sie in das Antragsformular eintragen. Ihnen steht es offen, sich Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen.
Für die automatische Prüfung Ihrer Daten benötigen wir unter anderem zwingend die Eingabe Ihrer Wahlbezirks- und Wählernummer.
Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis.
Alternativ können Sie Ihren Wahlscheinantrag auch rasch und einfach mit Ihrem Mobilgerät über den QR-Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufrufen. Die meisten Daten sind hier bereits hinterlegt.
Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen.
Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen von uns anschließend durch die Deutsche Post AG oder durch den Amtsboten zugestellt.
Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen haben, können Sie auch formlos per E-Mail an buergerbuero(@)hausach.de einen Wahlschein beantragen. In diesem Fall müssen Sie Ihren Familiennamen, Ihren Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort) angeben.
Bitte beachten Sie, dass Wahlscheine mit Briefwahlunterlagen voraussichtlich erst etwa zwei Wochen vor dem Wahltermin versandt werden können, da vorher keine Stimmzettel zur Verfügung stehen werden.
Bei Fragen zum Antragsverfahren wenden Sie sich bitte an Frau Agüera Oliver,
Tel. 07832/79-26 oder E-Mail c.agueeraoliver(@)hausach.de.
Wahlergebnisse und Wahlbeteiligungen
Wahlergebnis und Wahlbeteiligung Gemeinderatswahl 2024 (PDF-Dokument, 627,00 KB, 09.07.2024)
Wahlergebnis und Wahlbeteiligung Kreistagswahl 2024 (PDF-Dokument, 283,16 KB, 09.07.2024)
Wahlergebnis und Wahlbeteiligung Europawahl 2024 (PDF-Dokument, 163,74 KB, 09.07.2024)
Wahlergebnis und Wahlbeteiligung Landtagswahl 2021 (PDF-Dokument, 17,88 KB, 23.09.2021) (PDF-Dokument, 627,00 KB, 09.07.2024)
Wahlergebnis und Wahlbeteiligung - Gemeinderatswahl 2019 (PDF-Dokument, 105,82 KB, 16.01.2020)
Wahlergebnis und Wahlbeteiligung Europawahl 2019 (PDF-Dokument, 139,04 KB, 16.01.2020)
Wahlergebnis und Wahlbeteiligung - Gemeinderatswahl 2014 (PDF-Dokument, 72,25 KB, 05.02.2019)
Wahlergebnis und Wahlbeteiligung - Kreistagswahl 2014 (PDF-Dokument, 21,19 KB, 05.02.2019)
Wahlergebnis und Wahlbeteiligung - Europawahl 2014 (PDF-Dokument, 21,19 KB, 05.02.2019)
Wahlergebnis und Wahlbeteiligung - Landtagswahl 2016 (PDF-Dokument, 10,83 KB, 05.02.2019)
Wahlergebnis u.Wahlbeteiligung Bundestagswahl 24.09.2017 (PDF-Dokument, 10,02 KB, 05.02.2019)
Zusammenstellung Wahlergebnis Bürgermeisterwahl 15.10.2017 (PDF-Dokument, 10,07 KB, 05.02.2019)
Öffentliche Bekanntmachung über das Widerspruchsrecht
Öffentliche Bekanntmachung über das Widerspruchsrecht der Wahlberechtigten gegen die Auskunftserteilung aus dem Melderegister an Parteien und andere Träger von Wahlvorschlägen
Gemäß § 50 Absatz 1 Bundesmeldegesetz (BMG), in der seit 1. November 2015 geltenden Fassung, darf die Meldebehörde Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen, im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene, in den sechs der Wahl oder Abstimmung vorangehenden Monaten sogenannte Gruppenauskünfte aus dem Melderegister, über die in § 44 Absatz 1 Satz 1 bezeichneten Daten von Gruppen von Wahlberechtigten, erteilen. Die Auswahl ist an das Lebensalter der betroffenen Wahlberechtigten gebunden. Die Auskunft umfasst den Familiennamen, Vornamen, Doktorgrad und derzeitige Anschriften sowie, sofern die Person verstorben ist, diese Tatsache.
Die Geburtsdaten der Wahlberechtigten dürfen dabei nicht mitgeteilt werden. Die Person oder Stelle, der die Daten übermittelt werden, darf diese nur für die Werbung bei einer Wahl oder Abstimmung verwenden und hat sie spätestens einen Monat nach der Wahl oder Abstimmung zu löschen oder zu vernichten.
Die Wahlberechtigten haben das Recht der Übermittlung ihrer Daten nach § 50 Absatz 1 bis 3 zu widersprechen. Der Widerspruch kann bei der Stadt Hausach, im Bürgerbüro, Hauptstraße 40, 77756 Hausach, eingelegt werden. Bei einem Widerspruch werden die Daten nicht übermittelt. Der Widerspruch gilt bis zu seinem Widerruf.