Bundestagswahl 2021
Bekanntmachung des Kreiswahlleiters 286 Schwarzwald-Baar über die Einreichung von Kreiswahlvorschlägen für die Wahl zum 20. Deutschen Bundestag.
Bekanntmachungstext (PDF-Dokument, 949,08 KB, 24.02.2021)
Wahlergebnis Bundestagswahl 2021 von Hausach:
Hier kommen Sie zum Wahlergebnis von Hausach
Wahlergebnisse und Wahlbeteiligungen
Wahlergebnis und Wahlbeteiligung Landtagswahl 2021 (PDF-Dokument, 17,88 KB, 23.09.2021)
Wahlergebnis und Wahlbeteiligung - Gemeinderatswahl 2019 (PDF-Dokument, 105,82 KB, 16.01.2020)
Wahlergebnis und Wahlbeteiligung Europawahl 2019 (PDF-Dokument, 139,04 KB, 16.01.2020)
Wahlergebnis und Wahlbeteiligung - Gemeinderatswahl 2014 (PDF-Dokument, 72,25 KB, 05.02.2019)
Wahlergebnis und Wahlbeteiligung - Kreistagswahl 2014 (PDF-Dokument, 21,19 KB, 05.02.2019)
Wahlergebnis und Wahlbeteiligung - Europawahl 2014 (PDF-Dokument, 21,19 KB, 05.02.2019)
Wahlergebnis und Wahlbeteiligung - Landtagswahl 2016 (PDF-Dokument, 10,83 KB, 05.02.2019)
Wahlergebnis u.Wahlbeteiligung Bundestagswahl 24.09.2017 (PDF-Dokument, 10,02 KB, 05.02.2019)
Zusammenstellung Wahlergebnis Bürgermeisterwahl 15.10.2017 (PDF-Dokument, 10,07 KB, 05.02.2019)
Öffentliche Bekanntmachung über das Widerspruchsrecht
Öffentliche Bekanntmachung über das Widerspruchsrecht der Wahlberechtigten gegen die Auskunftserteilung aus dem Melderegister an Parteien und andere Träger von Wahlvorschlägen
Gemäß § 50 Absatz 1 Bundesmeldegesetz (BMG), in der seit 1. November 2015 geltenden Fassung, darf die Meldebehörde Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen, im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene, in den sechs der Wahl oder Abstimmung vorangehenden Monaten sogenannte Gruppenauskünfte aus dem Melderegister, über die in § 44 Absatz 1 Satz 1 bezeichneten Daten von Gruppen von Wahlberechtigten, erteilen. Die Auswahl ist an das Lebensalter der betroffenen Wahlberechtigten gebunden. Die Auskunft umfasst den Familiennamen, Vornamen, Doktorgrad und derzeitige Anschriften sowie, sofern die Person verstorben ist, diese Tatsache.
Die Geburtsdaten der Wahlberechtigten dürfen dabei nicht mitgeteilt werden. Die Person oder Stelle, der die Daten übermittelt werden, darf diese nur für die Werbung bei einer Wahl oder Abstimmung verwenden und hat sie spätestens einen Monat nach der Wahl oder Abstimmung zu löschen oder zu vernichten.
Die Wahlberechtigten haben das Recht der Übermittlung ihrer Daten nach § 50 Absatz 1 bis 3 zu widersprechen. Der Widerspruch kann bei der Stadt Hausach, im Bürgerbüro, Hauptstraße 40, 77756 Hausach, eingelegt werden. Bei einem Widerspruch werden die Daten nicht übermittelt. Der Widerspruch gilt bis zu seinem Widerruf.