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4 Grand Canal Square, Grand Canal Harbour, Dublin 2, Dublin, D02X525, Ireland

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Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

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  • Meta Platforms, Inc.
  • Meta Platforms Ireland Ltd.
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Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

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  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
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Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

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  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
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Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

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https://support.google.com/policies/troubleshooter/7575787?hl=en

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Burg mit Stadt
Informationen

Amtliches Nachrichtenblatt ab 2021 auf Abonnementbasis

Der Gemeinderat hat in seiner letzten Sitzung entschieden, die Herausgabe des Amtlichen Nachrichtenblatts auf ein Abo-Modell umzustellen.  Damit wird dem Wunsch des Reiff-Verlags entsprochen, für den das bisherige Modell einer kostenlosen Zustellung an die Haushalte wirtschaftlich nicht mehr vertretbar war. Auch die Stadt Hausach sieht sich angesichts der durch die Corona-Pandemie verursachten Haushaltsmindereinnahmen nicht in der Lage, die gesamten Verteilungskosten zu übernehmen, geschweige denn, die Verteilung selbst zu organisieren.  So werben wir nun um Ihr Verständnis für das Abo-Modell.

Für monatlich Euro 1,92 (Euro 23,00 im Jahr) finden Sie das Nachrichtenblatt weiterhin jede Woche in ihrem Briefkasten vor. Dieses Geld ist gut investiert, erhalten Sie doch dafür 52 x im Jahr umfassende Informationen aus unserer Stadt, von den Kirchen, von den benachbarten Kommunen, dem Landkreis und nicht zuletzt von Veranstaltungen und dem Vereinsgeschehen.  Und das Ganze gut aufbereitet und aus erster Hand.

Füllen Sie einfach diesenBestellschein (PDF-Dokument, 500,72 KB, 20.01.2023) (PDF-Dokument, 1,03 MB, 19.12.2023) mit Ihren Kontaktdaten und Ihrer Bankverbindung aus und geben diesem auf dem Kultur- und Tourismusbüro ab oder schicken ihn direkt auf die auf dem Bestellschein angegebene Adresse. So sichern Sie sich rechtzeitig die Zustellung des Nachrichtenblatts schon von Beginn des neuen Jahres an.

Redaktionsstatut für das Amtliche Nachrichtenblatt der Stadt Hausach vom 24.04.2017

Zur Publikation öffentlicher Bekanntmachungen, sonstiger amtlicher Mitteilungen und zur Information der Bevölkerung über Gemeindeangelegenheiten, gibt die Stadt Hausach zusammen mit der Stadt Hornberg und der Gemeinde Gutach ein Amtliches Nachrichtenblatt heraus. Die genannten Kommunen sind für ihre Teile jeweiliger Herausgeber und für die Inhalte verantwortlich. Den Amtlichen Nachrichtenblättern der Kommunen ist ein gemeinsamer Teil vorangestellt, der die für alle relevanten Informationen zusammenfasst, wie z.B. Apotheken-Bereitschaftsdienste, Ärztliche Bereitschaftsdienste, Soziale Dienste, Notrufe, Kirchennachrichten, Informationen des Landratsamtes, Informationen der Arbeitsagentur, Veranstaltungshinweise sowie sonstige Informationen von Vereinigungen und Verbänden.

Das Amtliche Nachrichtenblatt erscheint i.d.R. jeden Donnerstag. Redaktionsschluss dafür ist der vorangegangene Dienstag um 12 Uhr. Abweichungen werden im Amtlichen Nachrichtenblatt  zuvor publiziert.

In das Amtliche Nachrichtenblatt der Stadt Hausach werden aufgenommen:

1.Öffentliche Bekanntmachungen und sonstige amtliche Mitteilungen der Stadt und anderer öffentlicher Behörden und Stellen

2.Sitzungsberichte und andere Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung

3. Veranstaltungshinweise und sonstige kurze Nachrichten der Kirchen, Schulen und der örtlichen Vereine und Organisationen

4. Veranstaltungsberichte örtlicher Vereine, Organisationen und Interessensgemeinschaften. Dazu zählen auch die ortsansässigen Parteien. Die Berichte müssen sich auf lokalpolitisch unkontroverse Bereiche beschränken und auch quantitativ eine untergeordnete Rolle einnehmen.

5. Sonstige Mitteilungen von allgemeinen Interesse. Über die Aufnahme entscheidet das Bürgermeisteramt.  Ausgeschlossen sind tages- und parteipolitische Beiträge sowie Beiträge, die gegen gesetzliche Vorschriften, die guten Sitten oder die Interessen der Stadt verstoßen.

6. Gem. § 20 III GemOBW wird den im Gemeinderat vertretenen Fraktionen das Recht eingeräumt,  ihre Auffassungen zu Angelegenheiten der Gemeinde darzulegen. Für diese Veröffentlichungen steht die Rubrik „Aus den Gemeinderatsfraktionen“ zur Verfügung.

6.1. Den Fraktionen steht für ihre Beiträge jeweils eine halbe Seite 1 x pro Monat zur Verfügung.

6.2. Verantwortlich für den Inhalt der Beiträge der Fraktionen in der Rubrik „Aus den Gemeinderatsfraktionen“ sind die jeweiligen Fraktionen selbst. 

6.3. Zulässig sind nur Themen mit gemeindlichem Bezug. Ein Äußerungsrecht zu bundes- oder landespolitischen Themen besteht nicht.

6.4. Um die Chancengleichheit bei Wahlen und die Neutralität der Stadt während Vorlaufwahlzeiten zu gewährleisten sind Veröffentlichungen in der Rubrik „Aus den Gemeinderatsfraktionen“ sowie Beiträge der ortsansässigen Parteien und Wählgruppierungen einem Zeitraum von 3 Monaten vor Wahlen ausgeschlossen.

7. Nicht aufgenommen werden Leserzuschriften sowie Berichte, Ankündigungen und Veranstaltungshinweise der lokalen Wirtschaft.

8. Werbeanzeigen, Stellenanzeigen und Privatanzeigen werden nicht entgegengenommen, sondern sind an den jeweiligen Verlag zu richten

9. Es besteht kein Anspruch auf  gestalterische Wünsche und farbliche Darstellungen. Letztere werden i.d.R. nur auf den Titelseiten realisiert – im Innenteil sind ggf. Farbzuschläge zu entrichten.

10. Alle Beiträge sind digital an den/die im Bürgermeisteramt verantwortlichen Redakteur/in) zu richten.

Hausach, 24.05.2017

Manfred Wöhrle
Bürgermeister