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Burg mit Stadt
Lärmaktionsplan

Die Stadt Hausach ist verpflichtet einen Lärmaktionsplan aufzustellen bzw. bestehende Lärmaktionspläne fortzuschreiben. Grundlage ist die EU-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm, 2002/49/EG – kurz Umgebungslärmrichtlinie. Diese legt fest, dass anhand von Lärmkarten der Umgebungslärm für Hauptverkehrswege und Ballungsräume zu ermitteln ist und entsprechend den Kartierungsergebnissen Lärmaktionspläne aufzustellen sind mit dem Ziel, den Umgebungslärm soweit erforderlich zu verhindern und zu mindern.

Die Stadt Hausach hat die Träger öffentlicher Belange angehört und die Öffentlichkeit in dem Zeitraum vom 06.12.2024 bis einschließlich 10.01.2025 beteiligt.

Seitens der Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit gab es keine Einwände. Deshalb wurden in den Lärmaktionsplan keine weiteren Maßnahmen gegenüber der Fassung zur Offenlage eingearbeitet.

Der Lärmaktionsplan Stufe 4 ist durch Beschluss des Hausacher Gemeinderats am 24. Februar 2025 in Kraft getreten.

 

Lärmaktionsplan Hausach 2025 (PDF-Dokument, 14,5 MB, 24.03.2025)