Änderung des Flächennutzungsplans der Verwaltungsgemeinschaft Hausach-Gutach
Bekanntmachung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Bekanntmachung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung der Unterlagen zur Änderung des Flächennutzungsplans der Verwaltungsgemeinschaft Hausach-Gutach im Bereich „Kreuzberg, Hechtsberg und Martinshof“
Der Gemeinderat der Stadt Hausach hat in seiner öffentlichen Sitzung am 23.09.2024 beschlossen, den Vorentwurf der Änderung des Flächennutzungsplans der Verwaltungsgemeinschaft Hausach-Gutach im Bereich „Kreuzberg, Hechtsberg und Martinshof“ gemäß § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig öffentlich auszulegen.
Die Lage der Änderungsbereiche des Flächennutzungsplans sind aus der Planskizze (PNG-Bilddatei, 1,34 MB, 02.10.2024)ersichtlich.
Der Vorentwurf vom 06.09.2024 mit Begründung vom 06.09.2024, werden gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom 11.10.2024 bis einschließlich 11.11.2024 unter www.hausach.de/leben-wohnen/flaechennutzungsplan veröffentlicht.
Zusätzlich liegen die o. a. Unterlagen in diesem Zeitraum bei der Stadt Hausach, Bauamt, Hauptstraße 34 in 77756 Hausach, öffentlich aus.
Innerhalb der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen bei der Gemeinde abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Änderung des Flächennutzungsplans unberücksichtigt bleiben.
Bei Flächennutzungsplänen ist ergänzend darauf hinzuweisen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Hausach, 10.10.2024
gez.
Wolfgang Hermann
Bürgermeister
Öffentliche Bekanntmachung (PDF-Dokument, 326,78 KB, 02.10.2024)