Zum Inhalt springen (Enter drücken),
Zum Kontakt,
Suchfeld fokusieren,
Zur Inhaltsübersicht,

Burg mit Stadt
Flächennutzungsplan

Änderung des Flächennutzungsplans der Verwaltungsgemeinschaft Hausach-Gutach

Bekanntmachung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Bekanntmachung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Öffentlichkeitsbeteiligung der Unterlagen zur Änderung des Flächennutzungsplans der Verwaltungsgemeinschaft Hausach-Gutach im Bereich „Kreuzberg, Hechtsberg und Martinshof, Kinzigvorland“

Der Gemeinsame Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Hausach-Gutach hat in seiner öffentlichen Sitzung am 26.11.2025 beschlossen, den Entwurf der Änderung des Flächennutzungsplans der Verwaltungsgemeinschaft Hausach-Gutach im Bereich „Kreuzberg, Hechtsberg und Martinshof, Kinzigvorland“ gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

Die Lage der Änderungsbereiche des Flächennutzungsplans sind aus der Planskizze (PNG-Bilddatei, 687,24 KB, 03.12.2025) ersichtlich.

Der Entwurf vom 21.10.2025 mit Begründung vom 21.10.2025, wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 05.12.2025 bis einschließlich 09.01.2026 unter www.hausach.de/leben-wohnen/bauen-wohnen/flaechennutzungsplan veröffentlicht.

Zusätzlich liegen die o. a. Unterlagen in diesem Zeitraum bei der Stadt Hausach, Hauptstraße 34 in 77756 Hausach sowie der Gemeinde Gutach, Hauptstraße 38 in 77793 Gutach (Schwarzwaldbahn), öffentlich aus.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen aus der frühzeitigen Beteiligung sind verfügbar:

  • Umweltbericht mit Untersuchungen zu den Schutzgütern Mensch, Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser, Klima / Luft, Orts- / Landschaftsbild, Kultur- und sonstige Sachgüter mit Darstellung des Eingriffsumfangs und Darstellung der Kompensationsmaßnahmen.
  • Umweltinformationen aus verfügbaren Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange, sowie der Öffentlichkeit:
    • Regierungspräsidium Freiburg Forstdirektion und Amt für Waldwirtschaft Ortenaukreis  zum Thema Waldumwandlung und Waldabstand
    • Landwirtschaftsamt zum Thema Zerschneidung der Landschaft, Flächenverbrauch und Ausgleichsmaßnahmen in Verbindung mit landwirtschaftlichen Flächen
    • Wasserwirtschaftsamt Ortenaukreis zum Thema Gewässerrandstreifen und zum Umgang mit Fließgewässern, Grundwasser und zum Thema Altlasten
    • NABU Mittleres Kinzigtal zum Thema Flächenverbrauch
    • Bürger 1 zum Thema Flächenverbrauch

Innerhalb der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen bei der Gemeinde abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Änderung des Flächennutzungsplans unberücksichtigt bleiben.

Bei Flächennutzungsplänen ist ergänzend darauf hinzuweisen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Hausach, 04.12.2025

gez.
Wolfgang Hermann
Bürgermeister

 

Öffentliche Bekanntmachung (PDF-Dokument, 446,67 KB, 04.12.2025)

Zeichnerischer Teil (PDF-Dokument, 2,74 MB, 03.12.2025)

Begründung (PDF-Dokument, 1,14 MB, 03.12.2025)

Umweltbericht Kreuzberg II (PDF-Dokument, 1,37 MB, 03.12.2025)

Umweltbericht Martinshof (PDF-Dokument, 4,17 MB, 03.12.2025)

Stellungnahmetabelle (PDF-Dokument, 353,39 KB, 03.12.2025)